Kündigungsschutz bei krankheit in der probezeit. Verlängerung der probezeit bei krankheit möglich. Wir wollen heute diejenige zur krankheit in der probezeit genauer unter die lupe nehmen. Umgekehrt gilt dies genauso. Er muss einfach die kündigungsfrist einhalten.
Dadurch ist die probezeit sowohl für arbeitnehmer als auch arbeitgeber chance und risiko zugleich. Dieses kündigungsschutzgesetz setzt eine betriebszugehörigkeit von mindestens sechs monaten voraus sowie eine betriebsgröße von in der regel 5 oder 10 mitarbeitern. Auch der arbeitnehmer soll prüfen können ob ihm die arbeit zusagt. Es gelten zudem allerhand weitere sonderregelungen.
Kein kündigungsschutz in der probezeit in der regel können sie sich in der probezeit wegen einer kündigung bei krankheit nicht auf das kündigungsschutzgesetz stützen. In der probezeit wie auch sonst im normalen arbeitsverhältnis ist es für den entgeltfortzahlungsanspruch wichtig dass der arbeitgeber unverzüglich über das fernbleiben vom arbeitsplatz wegen krankheit informiert wird. Besonderer kündigungsschutz besteht nur während einer schwangerschaft elternzeit oder bei einer betriebsratsmitgliedschaft. In der probezeit ist der kündigungsschutz erst nach dem sechsten monat des arbeitsverhältnisses wirksam.
Es sei denn es werden andere gründe angebracht. Die probezeit in einem arbeitsverhältnis dient dem gegenseitigen kennenlernen der einarbeitung sowie erprobung des beschäftigten. Darunter ist nicht unbedingt die einreichung eines attests zu verstehen allerdings muss der arbeitgeber wissen dass man krankheitsbedingt ausfällt. Die probezeit dient dazu dass der arbeitgeber testen kann ob der arbeitnehmer für die arbeit geeignet ist oder nicht.
Eine kündigung wegen krankheit während der probezeit ist in der regel nicht möglich. Kommt es zu einer kündigung innerhalb der probezeit beträgt die frist zwei wochen. Der gesetzliche kündigungsschutz wird damit ausgehebelt. Die kündigung in der probezeit.
Sie gilt nur wenn sich arbeitgeber und arbeitnehmer bei abschluss des arbeitsvertrages auf die vorschaltung einer probezeit geeinigt haben. Wer in der probezeit krank wird kann während dieser zeit also grundsätzlich gekündigt werden da kein spezieller kündigungsschutz für diesen fall besteht. Krankheit unfall und auch schwangerschaft sind dabei kein hindernis.