Kündigungsschutz betriebsrat kandidat. Der besondere kündigungsschutz von betriebsratsmitgliedern beginnt mit der aufnahme ihrer tätigkeit als betriebsrat und endet mit dem ablauf ihrer amtszeit. Die amtszeit des betriebsrats endet jedoch grundsätzlich vier jahre nach ihrem beginn. Für gewählte ordentliche betriebsratsmitglieder gilt der besondere kündigungsschutz ab beginn ihrer amtszeit bis zum ende ihrer amtszeit plus zwölf monate. Der sonderkündigungsschutz greift ab dem zeitpunkt ab dem ein arbeitnehmer offiziell als kandidat nominiert ist und ein wahlvorstand besteht der die betriebsratswahl durchführt.
Die jav wahl findet in der kommenden woche statt. Ist in einem betrieb bereits ein betriebsrat vorhanden beginnt die amtszeit des neuen betriebsrats mit dem ende der amtszeit des alten. Arbeitnehmer die die wahl eines betriebsrats initiieren indem sie durch aushänge zu einer wahlversammlung einladen sich dann als kandidaten aufstellen lassen und in den betriebsrat gewählt werden genießen den besonderen kündigungsschutz vom aushängen der einladung zur wahlversammlung bis ein jahr nach ende ihrer amtszeit als betriebsratsmitglied. Der schutz soll verhindern dass arbeitgeber einen kandidaten verhindern indem sie dem mitarbeiter aus einem vorgeschobenen grund kündigen.