Kündigungsschutz betriebsrat kandidat. Arbeitnehmer die die wahl eines betriebsrats initiieren indem sie durch aushänge zu einer wahlversammlung einladen sich dann als kandidaten aufstellen lassen und in den betriebsrat gewählt werden genießen den besonderen kündigungsschutz vom aushängen der einladung zur wahlversammlung bis ein jahr nach ende ihrer amtszeit als betriebsratsmitglied. Die amtszeit des betriebsrats endet jedoch grundsätzlich vier jahre nach ihrem beginn. Die jav wahl findet in der kommenden woche statt. Für gewählte ordentliche betriebsratsmitglieder gilt der besondere kündigungsschutz ab beginn ihrer amtszeit bis zum ende ihrer amtszeit plus zwölf monate.
Gilt für diesen kandidaten auch der erweiterte kündigungsschutz oder kann der ag das ausbildungsverhältnis mit bezug auf die probezeit beenden. Als beginn ihrer tätigkeit wird dabei die bekanntgabe des wahlergebnisses angesehen. Ein kandidat der bevorstehenden jav wahl steht bereits auf der wahlvorschlags liste ist noch in der probezeit. Ist in einem betrieb bereits ein betriebsrat vorhanden beginnt die amtszeit des neuen betriebsrats mit dem ende der amtszeit des alten.