
Kündigungsschutzklage einreichen. Mit einer kündigungsschutzklage möchte der gekündigte arbeitnehmer erreichen dass das zuständige arbeitsgericht feststellt ob die ausgesprochene kündigung. Der richter wird nun relativ kurzfristig einen schnellen ersten gerichtstermin ansetzen den sogenannten gütetermin. Nach einreichen einer kündigungsschutzklage prüft ein richter den antrag und wird zunächst einen gerichtstermin den sogenannten gütetermin auch güteverhandlung genannt ansetzen. Er kann noch einen anwalt beauftragen die kündigungsschutzklage einzureichen.
Die kündigungsschutzklage kann der arbeitnehmer selber bei dem für ihn zuständigen arbeitsgericht einreichen. Ist die klage erst einmal beim zuständigen arbeitsgericht eingereicht nimmt der kündigungsschutzprozess seinen lauf. Sofern vorhanden faxen sie uns auch bitte die rechtsschutzversicherungspolice oder den namen und die versicherungsscheinnummer des rechtsschutzversicherers. So läuft sie ab.
Will der arbeitnehmer die kündigungsschutzklage selber einreichen so kann er bei der rechtsantragsstelle bei dem für ihn zuständigen arbeitsgericht die kündigungsschutzklage einreichen. Zuständig ist das arbeitsgericht am sitz des arbeitnehmers in den meisten fällen. Vor der kündigung eine solche hätte ausgesprochen werden müssen. Ohne kenntnis der genauen umstände des beanstandeten emails und der kündigungsgründe ist vordergründig davon auszugehen dass eine kündigungsschutzklage erfolgreich sein könnte weil vermutlich als sanktion eine abmahnung gereicht hätte bzw.
Hier wird nicht ausführlich juristisch gestritten. Ihre rechtsschutzversicherung bei arbeitsrechtsschutz und erfüllung der wartezeit übernimmt die kosten unserer tätigkeit im rahmen der kündigungsschutzklage bis auf einen eventuellen selbstbehalt. Hier soll dann geklärt werden ob die beiden parteien also der arbeitgeber und der arbeitnehmer sich gütlich einigen können. Der arbeitnehmer kann die kündigungsschutzklage selbst zum arbeitsgericht erheben.