Kündigungsschutzklage gewonnen wann muss ich wieder arbeiten. Arbeitnehmer sind regelmäßig gut damit beraten innerhalb. Der kündigungsschutzprozess läuft also ganz normal weiter wobei die neue arbeit des arbeitnehmers nicht bedeutungslos ist da sich hier noch folgeprobleme stellen. Fordert ihr arbeitgeber sie nicht auf zur arbeit zu erscheinen hat er ihnen weiter ihren lohn zu zahlen. Muss der arbeitnehmer jetzt zurück zur arbeit.
Das wird aber beim arbeitsamt schwierig weil die dann sagen dass du freiwillig gegangen bist und dann bekommst du eine sperre beim arbeitsamt. Ich werde nun die kündigungsschutzklage durchziehen und habe gute chancen sie zu gewinnen. Mein anwalt schickte weil der uneinsichtige arbeitgeber kein gespräch führte das schnellurteil per gerichtsvollzieher zur firma mit der aufforderung mitzuteilen wann ich wieder arbeiten darf. Instanz wurde gewonnen und ich muss weiterbeschäftigt werden bietet mir mein arbeitgeber eine abfindung an.
Kündigungsschutzklage nach erhaltener kündigung. 1 jahr lang erhielt ich bereits alg 1. Wenn ich diese abfindung annehme entstehen mir nachteile. Die kündigungsschutzklage greift die kündigung an und diese ist unabhängig von der anschlussbeschäftigung entweder wirksam oder unwirksam.
Im rahmen einer kündigungsschutzklage zu einer betriebsbedingten kündigung erfolgt am 22072011 mit sofortiger freistellung die ich in erster instanz gewonnen habe ist mir bereits das protokoll sowie die kurzfassung des urteils zugegangen. Das würde allerdings bedeuten dass ich wieder an den alten arbeitsplatz zurück muß und natürlich weiter. Theoretisch müsste ich jetzt in 1 monat alg 2 beantragen denn einen neuen arbeitsplatz konnte ich auch aufgrund des immer noch fehlenden zeugnisses nicht finden. Mir ist schon klar das eine kündigungsschutzklage zum ziel hat wieder in dem betrieb zu arbeiten.
So wurde das meinem mann gesagt. Soetwas habe ich auch erlebt. Viele arbeitnehmer stehen in ihrem fall natürlich auf den standpunkt dass sie zunächst erstmal nichts machen. Ein beitrag von alexander bredereck fachanwalt für arbeitsrecht berlin und essen.
Nachdem die arbeitnehmerin in erster instanz gewonnen hatte ging der arbeitgeber in berufung. Doch auch vor dem oberlandesgericht gewann die arbeitnehmerin. Berufung durch den arbeitgeber sind noch abzuwarten. Der arbeitgeber muss sie natürlich beschäftigen.