Mahnung 1 jahr später. Jetzt kam eine mahnung. Wer sich beim einkauf im netz vertippt kann eine teure überraschung erleben. 1 die versicherten können von der versicherung unter einhaltung einer frist von 30 tagen auf ende eines kalendermonats zurücktreten. 2 kommt eine versicherte person ihren verpflichtungen trotz mahnung nicht nach stellt ihr die ausgleichskasse eine zweite mahnung zu und setzt ihr unter androhung des ausschlusses eine nachfrist von 30 tagen an.