
Mahnung mieter. Eine abmahnung wegen mietrückstand kann zur kündigung führen. Der grund dafür dass der vermieter den mieter gesondert zur betriebskostennachzahlung anmahnen sollte liegt in den teils missverständlichen verzugsvorschriften. So eine abmahnung sollte vom mieter nicht unterschätzt werden. Schließlich sorgt dieser gegen bezahlung der miete dafür dass sie ein dach über dem kopf haben.
Für die meisten mieter ist es ratsam ein gutes verhältnis zu ihrem vermieter zu bewahren. Abmahnen heißt der vermieter fordert seinen mieter unter konkreter nennung des mietvertraglichen verstoßes auf seinen vertrag einzuhalten. Anlässlich dieses gespräches können sie ihm dann. Das abmahnschreiben fungiert nämlich im mietrecht auch als eine formelle voraussetzung dafür das mietverhältnis fristlos beenden zu können.
Sie sind verpflichtet die miete für den monat bis zum dritten werktag des monats zu überweisen. Einer mahnung bedarf es dazu nicht. Daher erhalten sie mit diesem schreiben die erste mahnung. Eine mahnung ist ein schreiben vom vermieter an den mieter in dem der vermieter ein vertragswidriges verhalten anspricht und den mieter zum unterlassen dieses verhaltens auffordert.
Je mehr abmahnungen ein vermieter also vorweisen kann desto größer sind seine erfolgsaussichten auf eine spätere kündigung. Um den mieter in verzug zu setzen sollte der vermieter diesen schriftlich anmahnen und in der lage sein den zugang des mahnschreibens beim mieter beweisen zu können etwa zustellung der mahnung durch einen boten. Dieser verpflichtung sind sie nicht nachgekommen. Die mahnung ist eine grundvoraussetzung auch mit ausnahmen für die außerordentliche oder fristlose kündigung eines mietvertrages.
Oft ebnet sie den weg zu einer kündigung wegen erheblicher vertragsverletzungen.