Mahnung mieter. Verstößt ein mieter gegen seine aus dem mietvertrag vorgegebenen pflichten kann der vermieter ihn abmahnen. Einer mahnung bedarf es dazu nicht. Je mehr abmahnungen ein vermieter also vorweisen kann desto größer sind seine erfolgsaussichten auf eine spätere kündigung. Die mahnung ist eine grundvoraussetzung auch mit ausnahmen für die außerordentliche oder fristlose kündigung eines mietvertrages.
So eine abmahnung sollte vom mieter nicht unterschätzt werden. Wenn sie ihren mieter anrufen anstatt ihm zu schreiben erfahren sie noch am ehesten warum er nicht zahlt. Abmahnen heißt der vermieter fordert seinen mieter unter konkreter nennung des mietvertraglichen verstoßes auf seinen vertrag einzuhalten. Eine abmahnung wegen mietrückstand kann zur kündigung führen.
Daher erhalten sie mit diesem schreiben die erste mahnung. Der grund dafür dass der vermieter den mieter gesondert zur betriebskostennachzahlung anmahnen sollte liegt in den teils missverständlichen verzugsvorschriften. Für die meisten mieter ist es ratsam ein gutes verhältnis zu ihrem vermieter zu bewahren. Dieser verpflichtung sind sie nicht nachgekommen.
Anlässlich dieses gespräches können sie ihm dann. Auch wenn eine mahnung und auch eine abmahnung nicht immer erforderlich sind sollte der vermieter die mahnung daher trotzdem aussprechen um dem mieter die möglichen folgen vor augen zu führen und durch die ankündigung das mietverhältnis anderenfalls zu kündigen dessen die bereitschaft zur zahlung zu fördern. Um den mieter in verzug zu setzen sollte der vermieter diesen schriftlich anmahnen und in der lage sein den zugang des mahnschreibens beim mieter beweisen zu können etwa zustellung der mahnung durch einen boten. Das abmahnschreiben fungiert nämlich im mietrecht auch als eine formelle voraussetzung dafür das mietverhältnis fristlos beenden zu können.
Oft ebnet sie den weg zu einer kündigung wegen erheblicher vertragsverletzungen.