Mahnung rechtsgeschäftsähnliche handlung. Vertretung bedeutet im zivilrecht das rechtsgeschäftliche handeln einer person die als vertreter für eine andere person den vertretenen nach den des bürgerlichen gesetzbuchs bgb tätig wird. Richtlinie 77187ewg des rates vom 14. Februar 1976 zur verwirklichung des grundsatzes der gleichbehandlung von männern und frauen hinsichtlich des zugangs zur beschäftigung zur berufsbildung und zum beruflichen aufstieg sowie in bezug auf die arbeitsbedingungen abl.