
Mahnungstext. 3 bürgerliches gesetzbuch bgb. Sind im mietvertrag betriebskostenvorauszahlungen vereinbart muss der vermieter darüber jährlich abrechnen und dem mieter spätestens innerhalb von 12 monaten nach dem ende der abrechnungsperiode die betriebskostenabrechnung aushändigen 556 abs. Nicht jede mahnung wird im deutschsprachigen raum verschickt und entgegengenommen.