
Mietvertrag kündigen vermieter. Wer seine immobilie unbefristet vermietet hat kann den vertrag nicht ohne weiteres kündigen. Um einen unbefristeten mietvertrag zu kündigen müssen beide vertragsparteien die gesetzlichen fristen einhalten. Vermieter und mieter können grundsätzlich nur unter einhaltung bestimmter gesetzlicher fristen kündigen. Der mieter hat unabhängig von der dauer des mietverhältnisses eine kündigungsfrist von 3 monaten einzuhalten.
Auch vermieter haben in bestimmten fällen ein sonderkündigungsrecht beziehungsweise eine erleichterte kündigung für den mietvertrag doch auch hier gibt es strenge gesetzliche vorschriften. Eine fristlose kündigung ist nur aus wichtigem grund und nach vorheriger abmahnung zulässig. Seitens des mieters kann das zum beispiel eine dauerhaft mangelnde heizleistung oder ungeziefer in der wohnung sein. Hier finden sie heraus wann die kündigung eines mietvertrags durch den vermieter rechtmäßig ist.
Fristlose kündigungen sind sogar nur möglich wenn sich der mieter etwas schwerwiegendes hat zu schulden kommen lassen. Das mietrecht schützt den mieter vor willkür und sieht hohe formale hürden vor.