
Mietvertrag kündigen vermieter. Für vermieter ist die kündigung eines mietverhältnisses eine schwierige angelegenheit. Um einen unbefristeten mietvertrag zu kündigen müssen beide vertragsparteien die gesetzlichen fristen einhalten. Das mietrecht schützt den mieter vor willkür und sieht hohe formale hürden vor. Im gegensatz zu mietern haben es vermieter schwerer wenn sie den mietvertrag kündigen wollen.
Eine fristlose kündigung ist nur aus wichtigem grund und nach vorheriger abmahnung zulässig. Sie brauchen immer einen besonderen grund möchten sie sich vom mieter trennen. Wer seine immobilie unbefristet vermietet hat kann den vertrag nicht ohne weiteres kündigen. Fristlose kündigungen sind sogar nur möglich wenn sich der mieter etwas schwerwiegendes hat zu schulden kommen lassen.
Seitens des mieters kann das zum beispiel eine dauerhaft mangelnde heizleistung oder ungeziefer in der wohnung sein. Vermieter und mieter können grundsätzlich nur unter einhaltung bestimmter gesetzlicher fristen kündigen.