
Mietvertrag kündigen vermieter. Um einen unbefristeten mietvertrag zu kündigen müssen beide vertragsparteien die gesetzlichen fristen einhalten. Vermieter und mieter können grundsätzlich nur unter einhaltung bestimmter gesetzlicher fristen kündigen. Sie brauchen immer einen besonderen grund möchten sie sich vom mieter trennen. Auch vermieter haben in bestimmten fällen ein sonderkündigungsrecht beziehungsweise eine erleichterte kündigung für den mietvertrag doch auch hier gibt es strenge gesetzliche vorschriften.
Für vermieter ist die kündigung eines mietverhältnisses eine schwierige angelegenheit. Der mieter hat unabhängig von der dauer des mietverhältnisses eine kündigungsfrist von 3 monaten einzuhalten. Im gegensatz zu mietern haben es vermieter schwerer wenn sie den mietvertrag kündigen wollen. Seitens des mieters kann das zum beispiel eine dauerhaft mangelnde heizleistung oder ungeziefer in der wohnung sein.
Eine fristlose kündigung ist nur aus wichtigem grund und nach vorheriger abmahnung zulässig. Hier finden sie heraus wann die kündigung eines mietvertrags durch den vermieter rechtmäßig ist.