
Mietvertrag kündigen vermieter. Das mietrecht schützt den mieter vor willkür und sieht hohe formale hürden vor. Wer seine immobilie unbefristet vermietet hat kann den vertrag nicht ohne weiteres kündigen. Vermieter und mieter können grundsätzlich nur unter einhaltung bestimmter gesetzlicher fristen kündigen. Fristlose kündigungen sind sogar nur möglich wenn sich der mieter etwas schwerwiegendes hat zu schulden kommen lassen.
Im gegensatz zu mietern haben es vermieter schwerer wenn sie den mietvertrag kündigen wollen. Der mieter hat unabhängig von der dauer des mietverhältnisses eine kündigungsfrist von 3 monaten einzuhalten. Seitens des mieters kann das zum beispiel eine dauerhaft mangelnde heizleistung oder ungeziefer in der wohnung sein. Für vermieter ist die kündigung eines mietverhältnisses eine schwierige angelegenheit.
Dazu finden sie alle gründe für eine ordentliche und eine fristlose kündigung sowie ein muster kündigungsschreiben zum download. Um einen unbefristeten mietvertrag zu kündigen müssen beide vertragsparteien die gesetzlichen fristen einhalten.