
Mietvertrag kündigen vermieter. Um einen unbefristeten mietvertrag zu kündigen müssen beide vertragsparteien die gesetzlichen fristen einhalten. Sie brauchen immer einen besonderen grund möchten sie sich vom mieter trennen. Wer seine immobilie unbefristet vermietet hat kann den vertrag nicht ohne weiteres kündigen. Im gegensatz zu mietern haben es vermieter schwerer wenn sie den mietvertrag kündigen wollen.
Für vermieter ist die kündigung eines mietverhältnisses eine schwierige angelegenheit. Vermieter und mieter können grundsätzlich nur unter einhaltung bestimmter gesetzlicher fristen kündigen. Auch vermieter haben in bestimmten fällen ein sonderkündigungsrecht beziehungsweise eine erleichterte kündigung für den mietvertrag doch auch hier gibt es strenge gesetzliche vorschriften. Das mietrecht schützt den mieter vor willkür und sieht hohe formale hürden vor.
Eine fristlose kündigung ist nur aus wichtigem grund und nach vorheriger abmahnung zulässig. Der mieter hat unabhängig von der dauer des mietverhältnisses eine kündigungsfrist von 3 monaten einzuhalten.