
Mietvertrag kündigen vermieter. Vermieter und mieter können grundsätzlich nur unter einhaltung bestimmter gesetzlicher fristen kündigen. Um einen unbefristeten mietvertrag zu kündigen müssen beide vertragsparteien die gesetzlichen fristen einhalten. Wer seine immobilie unbefristet vermietet hat kann den vertrag nicht ohne weiteres kündigen. Seitens des mieters kann das zum beispiel eine dauerhaft mangelnde heizleistung oder ungeziefer in der wohnung sein.
Auch vermieter haben in bestimmten fällen ein sonderkündigungsrecht beziehungsweise eine erleichterte kündigung für den mietvertrag doch auch hier gibt es strenge gesetzliche vorschriften. Für vermieter ist die kündigung eines mietverhältnisses eine schwierige angelegenheit. Eine fristlose kündigung ist nur aus wichtigem grund und nach vorheriger abmahnung zulässig. Sie brauchen immer einen besonderen grund möchten sie sich vom mieter trennen.
Das mietrecht schützt den mieter vor willkür und sieht hohe formale hürden vor. Dazu finden sie alle gründe für eine ordentliche und eine fristlose kündigung sowie ein muster kündigungsschreiben zum download.