Basis einer zahlungserinnerung sofern sie erforderlich sein sollte ist immer eine ordnungsgemäße rechnung die der gläubiger seinem schuldner aufgestellt hat. 220 bundesgesetz betreffend die ergänzung des schweizerischen zivilgesetzbuches fünfter teil. Vermietern weitere möglichkeiten zur außerordentlichen kündigung bzw. mietzins verzug mahnung muster