Basis einer zahlungserinnerung sofern sie erforderlich sein sollte ist immer eine ordnungsgemäße rechnung die der gläubiger seinem schuldner aufgestellt hat. März 1911 stand am 1. 220 bundesgesetz betreffend die ergänzung des schweizerischen zivilgesetzbuches fünfter teil. mietzins verzug mahnung muster
Kundigung Miete Vorlage Abmahnung Mieter Tipps Für Vermieter