
Nachtrag zum arbeitsvertrag gehaltserhöhung. Hallo zusammen als ich im jahr 2000 anfing bekam ich einen arbeitsvertrag in dem stand der lohn setzt sich zusammen aus dem tariflohn und der übertariflichen zulage es stand nicht darin das diese zulage freiwillig bezahlt wird. Neuer arbeitsvertrag muß nicht sein. Bei neuem könnte falle drin sein wegen neuer probezeit und so. Es ist dann ein änderungsvertrag.