Nachtrag zum arbeitsvertrag gehaltserhöhung. Hallo zusammen als ich im jahr 2000 anfing bekam ich einen arbeitsvertrag in dem stand der lohn setzt sich zusammen aus dem tariflohn und der übertariflichen zulage es stand nicht darin das diese zulage freiwillig bezahlt wird. Gängig ist der änderungsvertrag wo genau beziffert ist was geändert wurde nämlich nur das gehalt. Neuer arbeitsvertrag muß nicht sein. Es ist dann ein änderungsvertrag.