Ordentliche kündigung arbeitsvertrag arbeitgeber. Die ordentliche kündigung beendet das arbeitsverhältnis fristgerecht. Kündigt ein arbeitgeber einen arbeitsvertrag unterscheidet man grundsätzlich zwischen einer fristlosen kündigung die allerdings das letzte mittel ist in der regel mindestens eine schriftliche abmahnung erfordert sowie einer zustimmung durch den betriebsrat bedarf und einer fristgerechten kündigung. Bevor der arbeitgeber eine ordentliche kündigung aussprechen kann muss er prüfen ob es nicht wege gibt das arbeitsverhältnis fortzusetzen zum beispiel eine versetzung. Wir weisen sie darauf hin dass sie verpflichtet sind selbst aktiv nach einer anderen beschäftigung zu suchen und sich spätestens drei monate vor beendigung des arbeitsverhältnisses persönlich bei der agentur für arbeit arbeitssuchend zu melden.
Die ordentliche kündigung durch den arbeitgeber kann auch dann erfolgen wenn bestimmte in der person des arbeitnehmers selbst liegende gründe dazu führen dass er die arbeitsvertraglich zugesicherte leistung nicht mehr zu erbringen vermag. Kündigt der arbeitgeber so bedarf die ordentliche kündigung eines grundes. Während arbeitnehmer jederzeit mit einer frist von 4 zum 15. Oder monatsende kündigen dürfen gelten für arbeitnehmer längere fristen.