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Probezeit kündigung krankheit. Eine kündigung des arbeitsverhältnisses ist auch während und wegen einer erkrankung des beschäftigten möglich. Die extremen und schwerwiegenden kündigungsgründe wie sie im unterpunkt der fristlosen kündigung genannt wurden sind nur einige beispiele. Probleme bei der krankheit während probezeit. Ein beitrag von fachanwalt für arbeitsrecht alexander bredereck berlin und essen zum urteil des landesarbeitsgerichts schleswig holstein urteil vom 06.
Peter endigdpa wird ein mitarbeiter während der. Eine krankheitsbedingte kündigung in der probezeit ist nur in ausnahmefällen sittenwidrig. Probezeit bedeutet für den arbeitnehmer vor allem dass der arbeitgeber und auch der arbeitnehmer das arbeitsverhältnis mit einer kürzeren kündigungsfrist nämlich 2 wochen kündigen kann. In besonders ungünstigen fällen kann es dazu kommen dass der oder die auf probezeit angestellte schon binnen kürzester zeit als arbeitskraft ausfällt etwa wegen dem vorliegen einer schweren lang andauernden krankheit.
Aber in jedem fall sollten sie bei der kündigung wegen krankheit folgendes beachten. Insofern gilt bei der kündigung in der probezeit nichts anderes als bei einer anderen kündigung auch. Krankheitsbedingte kündigung während der probezeit. Diese kündigungsfrist gilt auch für die arbeitnehmerkündigung.
Bedeutet krankheit in der probezeit immer gleich die kündigung. Es sei denn es werden andere gründe angebracht. Das hat aber nichts mit der kündigung in der probezeit sondern mit der 6 monatigen wartefrist des kschg zu tun. Die probezeit in einem arbeitsverhältnis dient dem gegenseitigen kennenlernen.
Dies kommt vor allem dann vor wenn unternehmen ganz am ende der probezeit kündigen wollen wird die frist hier verpasst ist die kündigung nicht rechtens. Allerdings sind die anforderungen an eine kündigung in den ersten sechs monaten des arbeitsverhältnisses weniger streng als später. Schließlich ist die krankheit selbst ein durchaus legitimer kündigungsgrund. Kündigung in der probezeit.
Auch in der probezeit muss bei einer wirksamen außerordentlichen kündigung ein wichtiger grund vorliegen und die kündigung innerhalb von zwei wochen ab kenntnis dieses grundes ergehen.