Der werkvertrag ist ein gegenseitiger vertrag mit dem sich der eine teil unternehmer zur herstellung eines bestimmten werkes gegen eine vom anderen teil besteller zu erbringende vergütung verpflichtet. Erbfall bei einer zugewinngemeinschaft beim gesetzlichen güterstand der zugewinngemeinschaft wird der gesetzliche erbteil des ehegatten um ein viertel erhöht 1931 absatz 3 und 1371 absatz 1 bgb. In diesem beitrag finden sie informationen zur berechnung des zugewinnausgleichs.
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