
Schriftliche kündigung email gültig. Eine e mail oder sms reicht für die kündigung. Die kündigung eines mietvertrages mit einer email reicht nicht aus. E mails werden bei vielen providern außerdem ohne verschlüsselung und damit im klartext verschickt. Die beiden vertragsparteien müssen also den herkömmlichen weg wählen auch wenn dies heutzutage altmodisch vorkommen mag.
Einige e mail provider wie zum beispiel gmail von google räumen sich in ihren datenschutzbestimmungen das recht ein die inhalte von nachrichten zu analysieren. In der regel gibt es hier keine probleme es sollte jedoch darauf geachtet werden dass man frühzeitig kündigt um im zweifel noch eine schriftliche kündigung zu verschicken sollte man keine bestätigung erhalten. Nach 126 und 126a bgb muss die e mail hierfür aber eine elektronische signatur gemäß 2 nr. Haben sie nur eine e mail abgeschickt dann müssen sie unbedingt die kündigung mit einem von allen mietern persönlich unterschriebenen brief nachholen weil die schriftform erforderlich ist.
Wer sie in die hände bekommt kann den inhalt problemlos mitlesen. Rechtlich stellt sich hier die frage ob die e mail der gesetzlichen schriftform genügen kann. Kündigung per e mail oder sms in bestimmten fällen zum beispiel bei laufzeitverträgen für mobiltelefone kann eine kündigung per e mail einem vereinbarten schriftformerfordernis genügen. Die email bringt folglich bei einer kündigung keine erleichterung für arbeitgeber und arbeitnehmer.
Nunmehr darf keine strengere form als die sogenannte textform vorgesehen werden. 3 signaturgesetz sigg enhalten. Solche nachrichten werden häufig mit einer postkarte verglichen. Es ist also keine eigenhändige unterschrift mehr erforderlich.