Sehr höfliche zahlungserinnerung. Die wollte ich euch nicht vorenthalten. Wenn ihr kunde ihre forderungen nicht bezahlt hat ist es empfehlenswert ihm zunächst eine höfliche zahlungserinnerung zu schicken. Nach beendigung des arbeitsverhältnisses kann der arbeitnehmer von seinem arbeitgeber ein zeugnis über die geleisteten dienste verlangen 630 bgb 109 gewerbeordnung. Das vertrauen in die zeugniswahrheit.
Sehr geehrte dame seh. Wir firma haben einen lieferanten der uns skonto gewährt.