
Verhaltensbedingte kündigung arbeitgeber. Eine verhaltensbedingte kündigung ist nur dann rechtswirksam wenn dem eine abmahnung vorausgegangen ist. Und was muss die verhaltensbedingte kündigung für voraussetzungen erfüllen. Erfolgt die verhaltensbedingte kündigung ohne abmahnung ist dies nur dann zulässig wenn ein gravierendes fehlverhalten vorliegt. Mit einer verhaltensbedingten kündigung geht häufig ein interessenkonflikt zwischen arbeitnehmer und arbeitgeber einher.
Ungeachtet dessen sollte man als mitarbeiter immer auf sein verhalten achten um die gefürchtete verhaltensbedingte kündigung zu vermeiden. Lesen sie hier was eine verhaltensbedingte kündigung ist und wie sie ihre rechte bei einer verhaltensbedingten kündigung erfolgreich durchsetzen. Spontane verhaltensbedingte kündigungen erweisen sich im kündigungsschutzprozess vor dem arbeitsgericht oft als unwirksam und dann im ergebnis als teuer. Vorher muss er grundsätzlich abmahnen.
Diese muss sich auf denselben pflichtverstoß beziehen. Eine verhaltensbedingte kündigung liegt vor wenn der arbeitgeber dem arbeitnehmer aufgrund eines verstoßes gegen pflichten aus dem arbeitsverhältnis kündigt. Doch weitaus häufiger findet man kündigungsfälle die nicht im größeren rahmen in den medien erwähnung fanden. Bei jeder kündigung müssen die interessen des arbeitgebers gegen die interessen des arbeitnehmers abgewogen werden.
Oft bleibt dem arbeitgeber nach einer unwirksamen verhaltensbedingten kündigung nichts anderes übrig als eine mehr oder weniger hohe abfindung zu akzeptieren. Damit ein arbeitgeber die beendigung des arbeitsverhältnisses aus verhaltensbedingten gründen anstreben kann hat er dem arbeitnehmer sein schwerwiegendes und vor allem schuldhaftes fehlverhalten nachzuweisen. Arbeitgeber dürfen nur als letztes mittel zur verhaltensbedingten kündigung greifen. Dabei muss es sich beim verhalten des arbeitnehmers um steuerbares und ihm vorwerfbares verhalten handeln.
Ohne vorherige ordnungsgemäße abmahnung ist die kündigung unwirksam.