
Verhaltensbedingte kündigung arbeitgeber. Eine verhaltensbedingte kündigung liegt vor wenn der arbeitgeber dem arbeitnehmer aufgrund eines verstoßes gegen pflichten aus dem arbeitsverhältnis kündigt. Arbeitgeber dürfen nur als letztes mittel zur verhaltensbedingten kündigung greifen. Oft bleibt dem arbeitgeber nach einer unwirksamen verhaltensbedingten kündigung nichts anderes übrig als eine mehr oder weniger hohe abfindung zu akzeptieren. Ohne vorherige ordnungsgemäße abmahnung ist die kündigung unwirksam.
Ungeachtet dessen sollte man als mitarbeiter immer auf sein verhalten achten um die gefürchtete verhaltensbedingte kündigung zu vermeiden. Vorher muss er grundsätzlich abmahnen. Bei jeder kündigung müssen die interessen des arbeitgebers gegen die interessen des arbeitnehmers abgewogen werden. Doch weitaus häufiger findet man kündigungsfälle die nicht im größeren rahmen in den medien erwähnung fanden.
Lesen sie hier was eine verhaltensbedingte kündigung ist und wie sie ihre rechte bei einer verhaltensbedingten kündigung erfolgreich durchsetzen. Spontane verhaltensbedingte kündigungen erweisen sich im kündigungsschutzprozess vor dem arbeitsgericht oft als unwirksam und dann im ergebnis als teuer. Eine verhaltensbedingte kündigung ist nur dann rechtswirksam wenn dem eine abmahnung vorausgegangen ist. Damit ein arbeitgeber die beendigung des arbeitsverhältnisses aus verhaltensbedingten gründen anstreben kann hat er dem arbeitnehmer sein schwerwiegendes und vor allem schuldhaftes fehlverhalten nachzuweisen.
Dabei muss es sich beim verhalten des arbeitnehmers um steuerbares und ihm vorwerfbares verhalten handeln. Und was muss die verhaltensbedingte kündigung für voraussetzungen erfüllen. So kommt es vor dass der arbeitgeber aus einer emotionalen aufregung heraus eine verhaltensbedingte kündigung ausspricht ohne die rechtlichen voraussetzungen für den wirksamen ausspruch einer solchen kündigung im vorfeld sauber geprüft zu haben. Diese muss sich auf denselben pflichtverstoß beziehen.
Bevor der arbeitgeber eine verhaltensbedingte kündigung aussprechen darf muss er den arbeitnehmer für sein verhalten in der regel abgemahnt haben.