Ein mit einer e mail eingelegter einspruch gegen einen bußgeldbescheid ist nicht gültig. Gemäß 67 owig ist ein einspruch entweder schriftlich oder zur niederschrift der verwaltungsbehörde einzulegen. Einen zeugenfragebogen erhält ein betroffener in der regel dann wenn die behörden bereits wissen dass der halter den verstoß nicht begangen hat. vorlage verwarnung falschparker
Falschparker Per Smartphone App Melden So Gehts Chip