
Abfindung nach kündigung durch arbeitgeber. Abschluss von aufhebungsverträgen leisten vor allem wenn diese durch den arbeitgeber angestoßen werden. Der volksmund spricht deswegen oft vom goldenen handschlag mit dem sich ein arbeitnehmer aus dem unternehmen verabschiedet. Eine abfindung ist eine entschädigungs zahlung des arbeitgebers für den fall dass der arbeitnehmer durch kündigung seinen arbeitsplatz verliert. Im rahmen eines sozialplans oder eine tarifvertragliche vereinbarung welche abfindungsregelungen enthält erhält der arbeitnehmer eine abfindung.
Während viele arbeitgeber einen aufhebungsvertrag anbieten und freiwillige abfindungszahlungen leisten landen andere fälle vor einem arbeitsgericht. Die durchsetzung einer abfindung bei kündigung durch den arbeitnehmer gestaltet sich in der regel als ziemlich schwierig. Gibt es jedoch eine für den arbeitnehmer geltende betriebliche vereinbarung zb. Vor allem bei einer kündigung durch den arbeitgeber nach welcher der arbeitnehmer sich erstmal arbeitslos melden muss steht die frage im raum ob die abfindung beim arbeitsamt angemeldet werden muss.
Wann haben arbeitnehmer ein recht auf abfindung. Eine kündigung durch den arbeitgeber löst nicht automatisch einen abfindungsanspruch des arbeitnehmers aus. Bei beendigung eines arbeitsverhältnisses sei es durch betriebsbedingte oder krankheitsbedingte kündigung besteht in vielen fällen die möglichkeit einer abfindung bei kündigung. Entscheidend ist zunächst ob der goldene handschlag vor oder nach der kündigung des beschäftigten zur sprache kommt.
Wann eine abfindung möglich ist. Abfindung ja oder nein. Kündigung durch den arbeitnehmer. Ein anspruch auf abfindung bei kündigung und entlassung kann nach dem kündigungsschutzgesetz dem betriebsverfassungsgesetz oder einem tarifvertrag durchsetzbar sein.
Geschicktes verhandeln zahlt sich aus. Jeder arbeitsrichter jeder im kündigungsschutzrecht tätige rechtsanwalt und jeder arbeitgeber kennt es. Immer eine spannende frage. Abfindungen sind zahlungen die arbeitgeber ausschließlich bei kündigung bzw.