Abmahnung kündigung mietvertrag. Seitens des mieters kann das zum beispiel eine dauerhaft mangelnde heizleistung oder ungeziefer in der wohnung sein. Sollte es zu einer kündigung und daraufhin zu einem gerichtsverfahren kommen ist es sache des gerichts die abmahnung auf ihre rechtmäßigkeit hin zu prüfen. Sieben abmahnungen kündigte die eigentümerin den mietvertrag fristlos hilfsweise ordentlich. Eine fristlose kündigung ist nur aus wichtigem grund und nach vorheriger abmahnung zulässig.
Die abmahnung übt lediglich eine warnfunktion aus. Die amtsrichterin war auf ihrer seite die fristlose kündigung verneinte sie durch die summe der abmahnungen sei jedoch eine ordentliche kündigung des mietverhältnisses durchaus gerechtfertigt. Wenn sie sich die option einer möglichen kündigung des mietverhältnisses offen halten wollen sollten sie vorsichtshalber immer eine entsprechende kündigungsandrohung in ihre abmahnung aufnehmen. Der vermieter kann den mieter nicht einfach ohne abmahnung kündigen.
1 abmahnung und unterlassungsklage. Eine fristlose kündigung ohne vorherige abmahnung ist nur in seltenen fällen zulässig. Die abmahnung ist nur ausnahmsweise entbehrlich etwa wenn mit sicherheit feststeht dass der mieter das vertragswidrige verhalten nicht abstellen will oder kann. Die abmahnung sollte aber auf jeden fall den hinweis auf eine mögliche fristlose kündigung enthalten sollte die frist ungenutzt verstreichen.
Sie soll dem abgemahnten vor augen führen dass der abmahnende nicht mehr bereit ist ein bestimmtes verhalten zu dulden. Die abmahnung ist außerdem in der regel unverzichtbar wenn der vermieter den mieter aufgrund seines fehlverhaltens fristlos kündigen will vgl. In der abmahnung sofort mit kündigung drohen. Ein häufiger irrtum ist dass drei abmahnungen notwendig sind um eine rechtfolge auslösen zu können.
Es ist dem mieter zudem natürlich unbenommen auf eine abmahnung hin eine gegendarstellung abzugeben. Der unterlassungsklage muss grundsätzlich eine abmahnung vorausgehen. Um einen unbefristeten mietvertrag zu kündigen müssen beide vertragsparteien die gesetzlichen fristen einhalten. Es sei der eigentümerin und der vertretenden verwaltung nicht zumutbar permanent den mieteingang zu kontrollieren.
Eine einzige abmahnung kann für die aber kündigung ausreichend sein das gesetz schreibt keine bestimmte anzahl von abmahnungen vor.