
Anstellungsvertrag gleich arbeitsvertrag. Arbeitsverträge gibt es in unterschiedlichen ausprägungen. Arbeitsvertrag dienstvertrag der arbeitsvertrag ist eine unterform des dienstvertrags nach 611 ff bgb mit der besonderheit dass seine parteien arbeitgeber und arbeitnehmer sind. Der normalfall ist ein arbeitsvertrag denn anstellungsverträge gibt es üblicherweise nur für geschäftsführer und prokuristen. Nach außen hin repräsentiert er allerdings eine volle handlungsbefugnis.
Vertraglich ist dieser dann an entsprechende rechte und pflichten gebunden. Es müssen beispielsweise die regelungen zum umgang mit krankmeldung sowie vergütung und urlaubsanspruch geklärt werden. Der begriff anstellungsvertrag wird häufig mit dem vom arbeitsvertrag gleichgesetzt. Diese punkte sollte der vertrag beinhalten.
Der anstellungsvertrag muss in jedem fall die daten des mitarbeiters und des unternehmens enthalten. Auch verschwiegenheitsklauseln sind keine seltenheit. Es gelten die bestimmungen des nachweisgesetzes die den arbeitgeber verpflichten bis spätestens einen monat nach arbeitsaufnahme wesentliche vertragsbedingungen schriftlich festzuhalten und auszuhändigen. Grundsätzlich kann durch den geschäftsführervertrag der aufgabenbereich des geschäftsführers eingeschränkt werden.
Vertrag über die freie mitarbeitprojektvertrag.