
Anstellungsvertrag gleich arbeitsvertrag. Der anstellungsvertrag muss in jedem fall die daten des mitarbeiters und des unternehmens enthalten. Anstellungsvertrag und arbeitsvertrag meinen prinzipiell das gleiche. Der normalfall ist ein arbeitsvertrag denn anstellungsverträge gibt es üblicherweise nur für geschäftsführer und prokuristen. Arbeitsverträge gibt es in unterschiedlichen ausprägungen.
Zudem müssen in ihm informationen hinsichtlich der auszuübenden tätigkeit der arbeitszeit sowie zum gehalt vermerkt werden. Nach außen hin repräsentiert er allerdings eine volle handlungsbefugnis. Grundsätzlich kann durch den geschäftsführervertrag der aufgabenbereich des geschäftsführers eingeschränkt werden. Auch verschwiegenheitsklauseln sind keine seltenheit.
Eine unterscheidung zwischen arbeitnehmer und dienstleister ist deshalb nötig weil regeln wie 611 a benachteiligungsverbot 611 b arbeitsplatzausschreibung 612 a maßregelungsverbot 613 a betriebsübergang 622 kündigungsfristen bgb nur für arbeitsverträge gelten. Arbeitsvertrag dienstvertrag der arbeitsvertrag ist eine unterform des dienstvertrags nach 611 ff bgb mit der besonderheit dass seine parteien arbeitgeber und arbeitnehmer sind. Diese punkte sollte der vertrag beinhalten. Vertraglich ist dieser dann an entsprechende rechte und pflichten gebunden.
Der begriff anstellungsvertrag wird häufig mit dem vom arbeitsvertrag gleichgesetzt.