
Anstellungsvertrag gleich arbeitsvertrag. Der anstellungsvertrag muss in jedem fall die daten des mitarbeiters und des unternehmens enthalten. Eine unterscheidung zwischen arbeitnehmer und dienstleister ist deshalb nötig weil regeln wie 611 a benachteiligungsverbot 611 b arbeitsplatzausschreibung 612 a maßregelungsverbot 613 a betriebsübergang 622 kündigungsfristen bgb nur für arbeitsverträge gelten. Der normalfall ist ein arbeitsvertrag denn anstellungsverträge gibt es üblicherweise nur für geschäftsführer und prokuristen. Arbeitsvertrag dienstvertrag der arbeitsvertrag ist eine unterform des dienstvertrags nach 611 ff bgb mit der besonderheit dass seine parteien arbeitgeber und arbeitnehmer sind.
Nach außen hin repräsentiert er allerdings eine volle handlungsbefugnis. Grundsätzlich kann durch den geschäftsführervertrag der aufgabenbereich des geschäftsführers eingeschränkt werden. Es müssen beispielsweise die regelungen zum umgang mit krankmeldung sowie vergütung und urlaubsanspruch geklärt werden. Diese punkte sollte der vertrag beinhalten.
Zudem müssen in ihm informationen hinsichtlich der auszuübenden tätigkeit der arbeitszeit sowie zum gehalt vermerkt werden. Auch verschwiegenheitsklauseln sind keine seltenheit. Demnach ist ein arbeitsvertrag auch mündlich möglich eine mündliche zusage. Vertraglich ist dieser dann an entsprechende rechte und pflichten gebunden.
Es gelten die bestimmungen des nachweisgesetzes die den arbeitgeber verpflichten bis spätestens einen monat nach arbeitsaufnahme wesentliche vertragsbedingungen schriftlich festzuhalten und auszuhändigen.