
Anstellungsvertrag gleich arbeitsvertrag. Der normalfall ist ein arbeitsvertrag denn anstellungsverträge gibt es üblicherweise nur für geschäftsführer und prokuristen. Anstellungsvertrag und arbeitsvertrag meinen prinzipiell das gleiche. Arbeitsverträge gibt es in unterschiedlichen ausprägungen. Grundsätzlich kann durch den geschäftsführervertrag der aufgabenbereich des geschäftsführers eingeschränkt werden.
Es gelten die bestimmungen des nachweisgesetzes die den arbeitgeber verpflichten bis spätestens einen monat nach arbeitsaufnahme wesentliche vertragsbedingungen schriftlich festzuhalten und auszuhändigen. Es müssen beispielsweise die regelungen zum umgang mit krankmeldung sowie vergütung und urlaubsanspruch geklärt werden. Arbeitsvertrag dienstvertrag der arbeitsvertrag ist eine unterform des dienstvertrags nach 611 ff bgb mit der besonderheit dass seine parteien arbeitgeber und arbeitnehmer sind. Diese punkte sollte der vertrag beinhalten.
Eine unterscheidung zwischen arbeitnehmer und dienstleister ist deshalb nötig weil regeln wie 611 a benachteiligungsverbot 611 b arbeitsplatzausschreibung 612 a maßregelungsverbot 613 a betriebsübergang 622 kündigungsfristen bgb nur für arbeitsverträge gelten. Der begriff anstellungsvertrag wird häufig mit dem vom arbeitsvertrag gleichgesetzt. Demnach ist ein arbeitsvertrag auch mündlich möglich eine mündliche zusage. Nach außen hin repräsentiert er allerdings eine volle handlungsbefugnis.
Der anstellungsvertrag muss in jedem fall die daten des mitarbeiters und des unternehmens enthalten.