
Arbeitsrecht abfindung anrechnung arbeitslosengeld. Wer sich von seinem arbeitgeber im gegenseitigen einvernehmen getrennt hat und deshalb eine abfindung erhält muss keine anrechnung auf das arbeitslosengeld befürchten auch dann nicht wenn er eine hohe abfindung in seinem aufhebungsvertrag vereinbart hat. Eine anrechnung der abfindung auf das arbeitslosengeld endet in jedem fall mit ablauf der gesetzlichen kündigungsfrist. Wenn sich ein arbeitnehmer allerdings im zuge eines aufhebungs oder abwicklungsvertrags von seinem arbeitgeber trennt oder ein abfindungsausgleich stattfindet und das arbeitsverhältnis daraufhin ohne einhaltung der ordentlichen kündigungsfrist endet muss er eine anrechnung befürchten. Das führende diskussionsforum für fragen aus dem arbeitsrecht und sozialrecht.
Anrechnung der abfindung auf das arbeitslosengeld arbeitnehmer haben trotz abfindung den vollen anspruch auf arbeitslosengeld. Informationen zu abfindung und arbeitslosengeld zu sperrzeit und zum ruhen des arbeitslosengeldanspruchs von fachanwalt für arbeitsrecht dr. Anrechnung einer abfindung auf arbeitslosengeld eine anrechnung findet aber nur statt wenn das arbeitsverhältnis vorzeitig also ohne einhaltung der kündigungsfrist beendet wird. Das geld wird nicht auf die sozialleistung angerechnet.
Man habe so wird gesagt doch überhaupt nichts von einer abfindung da ohnehin eine anrechnung auf das arbeitslosengeld erfolgen werde. Sollte die befristung vor dem ende der gesetzlichen kündigungsfrist ablaufen darf die anrechnung nicht über das vereinbarte vertragsende hinaus erfolgen. Diese weit verbreitete auffassung hat ihren grund wohl darin dass vor einigen jahren tatsächlich eine anrechnung von abfindungen auf arbeitslosengeld stattgefunden hat. Es gibt von dieser grundregel allerdings zwei wichtige ausnahmen die arbeitnehmer kennen sollten.
Eine besonderheit besteht bei mit einer abfindung vorzeitig beendeten befristeten arbeitsverträgen. Anrechnung einer abfindung auf das arbeitslosengeld eine abfindung wird eigentlich nicht auf das arbeitslosengeld angerechnet.