Arbeitsrecht abfindung anrechnung arbeitslosengeld. Das führende diskussionsforum für fragen aus dem arbeitsrecht und sozialrecht. Mai 2017 1031. Informationen zu abfindung und arbeitslosengeld zu sperrzeit und zum ruhen des arbeitslosengeldanspruchs von fachanwalt für arbeitsrecht dr. Das arbeitsverhältnis endet vorzeitig wenn der arbeitgeber oder der arbeitnehmer zu der zeit der beendigung nicht einseitig hätte kündigen können da eine kündigungsfrist einzuhalten gewesen wäre.
Eine besonderheit besteht bei mit einer abfindung vorzeitig beendeten befristeten arbeitsverträgen. Anrechnung einer abfindung auf das arbeitslosengeld eine abfindung wird eigentlich nicht auf das arbeitslosengeld angerechnet. Diese weit verbreitete auffassung hat ihren grund wohl darin dass vor einigen jahren tatsächlich eine anrechnung von abfindungen auf arbeitslosengeld stattgefunden hat. Man habe so wird gesagt doch überhaupt nichts von einer abfindung da ohnehin eine anrechnung auf das arbeitslosengeld erfolgen werde.
Anrechnung der abfindung auf das arbeitslosengeld arbeitnehmer haben trotz abfindung den vollen anspruch auf arbeitslosengeld. Eine anrechnung der abfindung auf das arbeitslosengeld endet in jedem fall mit ablauf der gesetzlichen kündigungsfrist. Das geld wird nicht auf die sozialleistung angerechnet. Wer sich von seinem arbeitgeber im gegenseitigen einvernehmen getrennt hat und deshalb eine abfindung erhält muss keine anrechnung auf das arbeitslosengeld befürchten auch dann nicht wenn er eine hohe abfindung in seinem aufhebungsvertrag vereinbart hat.
Anrechnung einer abfindung auf arbeitslosengeld eine anrechnung findet aber nur statt wenn das arbeitsverhältnis vorzeitig also ohne einhaltung der kündigungsfrist beendet wird. Es gibt von dieser grundregel allerdings zwei wichtige ausnahmen die arbeitnehmer kennen sollten.