Arbeitsrecht abfindung anrechnung arbeitslosengeld. Das arbeitsverhältnis endet vorzeitig wenn der arbeitgeber oder der arbeitnehmer zu der zeit der beendigung nicht einseitig hätte kündigen können da eine kündigungsfrist einzuhalten gewesen wäre. Man habe so wird gesagt doch überhaupt nichts von einer abfindung da ohnehin eine anrechnung auf das arbeitslosengeld erfolgen werde. Sollte die befristung vor dem ende der gesetzlichen kündigungsfrist ablaufen darf die anrechnung nicht über das vereinbarte vertragsende hinaus erfolgen. Anrechnung der abfindung auf das arbeitslosengeld arbeitnehmer haben trotz abfindung den vollen anspruch auf arbeitslosengeld.
Die ideale hilfe für arbeitnehmer und interessenvertreter. Mai 2017 1031. Es gibt von dieser grundregel allerdings zwei wichtige ausnahmen die arbeitnehmer kennen sollten. Wenn sich ein arbeitnehmer allerdings im zuge eines aufhebungs oder abwicklungsvertrags von seinem arbeitgeber trennt oder ein abfindungsausgleich stattfindet und das arbeitsverhältnis daraufhin ohne einhaltung der ordentlichen kündigungsfrist endet muss er eine anrechnung befürchten.
Wer sich von seinem arbeitgeber im gegenseitigen einvernehmen getrennt hat und deshalb eine abfindung erhält muss keine anrechnung auf das arbeitslosengeld befürchten auch dann nicht wenn er eine hohe abfindung in seinem aufhebungsvertrag vereinbart hat. Diese weit verbreitete auffassung hat ihren grund wohl darin dass vor einigen jahren tatsächlich eine anrechnung von abfindungen auf arbeitslosengeld stattgefunden hat. Das geld wird nicht auf die sozialleistung angerechnet. Anrechnung einer abfindung auf arbeitslosengeld eine anrechnung findet aber nur statt wenn das arbeitsverhältnis vorzeitig also ohne einhaltung der kündigungsfrist beendet wird.
Anrechnung einer abfindung auf das arbeitslosengeld eine abfindung wird eigentlich nicht auf das arbeitslosengeld angerechnet. Eine anrechnung der abfindung auf das arbeitslosengeld endet in jedem fall mit ablauf der gesetzlichen kündigungsfrist.