
Arbeitsrecht aufhebungsvertrag durch arbeitnehmer. Am besten zu einem fachanwalt für arbeitsrecht der ausschließlich arbeitnehmer vertritt. Für den arbeitnehmer hingegen kann die einvernehmliche beendigung eines arbeitsverhältnisses erhebliche nachteile mit sich bringen vor allem im hinblick auf versorgungsansprüche und leistungen der arbeitsagentur. Der arbeitgeber hat durch den aufhebungsvertrag sozusagen die möglichkeit sich mittels zahlung einer abfindung freizukaufen. Der arbeitgeber weist den arbeitnehmer darauf hin dass er auskünfte über mögliche sozialversicherungs und steuerrechtliche auswirkungen dieses aufhebungsvertrages bei den sozialversicherungsträgern insbesondere der agentur für arbeit sowie dem finanzamt einholen soll.
Es besteht in der regel kein gesetzlicher anspruch auf eine abfindung wenn ein aufhebungsvertrag geschlossen wurde. Doch nicht immer läuft alles wie es sich beschäftigte oder ihre arbeitgeber wünschen. Falls sie nach einem betriebsübergang einen aufhebungsvertrag angeboten bekommen sollten sie zu einem spezialisierten anwalt gehen. Zweiseitig bedeutet dabei dass sowohl arbeitnehmer als auch arbeitgeber zustimmen müssen.
Zwischen arbeitgeber und arbeitnehmer läuft nicht immer alles rosig. Die meisten arbeitnehmer wünschen sich einen arbeitsplatz den sie gerne betreten und der für ein sicheres gehalt sorgt. Falls schon ein neuer job in aussicht steht müssen die geltenden kündigungsfristen nicht eingehalten werden. Der arbeitnehmer verzichtet insoweit auf weitere hinweise des arbeitgebers.
Versucht ein arbeitgeber dieses verbot durch einen aufhebungsvertrag zu umgehen kann dies zur unwirksamkeit führen. Der arbeitgeber erteilt hierzu keine auskunft. Es kann verschiedene gründe dafür geben dass der arbeitnehmer das beschäftigungsverhältnis beenden möchte. So können unterschiedliche gründe dazu führen dass ein arbeitsverhältnis beendet werden muss.
Zudem kann im aufhebungsvertrag die ausstellung eines guten qualifizierten zeugnisses vereinbart werden. Der aufhebungsvertrag ist eine zweiseitige individuelle vereinbarung zwischen dem arbeitgeber und dem arbeitnehmer der die auflösung des arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten zeitpunkt regelt.