
Arbeitsrecht aufhebungsvertrag durch arbeitnehmer. Der arbeitgeber hat durch den aufhebungsvertrag sozusagen die möglichkeit sich mittels zahlung einer abfindung freizukaufen. Aktuelle rechtsinformationen und tipps wie sie bei aufhebungsverträgen fehler vermeiden und ihre rechte effektiv wahren hensche rechtsanwälte fachanwaltskanzlei für arbeitsrecht. Zwischen arbeitgeber und arbeitnehmer läuft nicht immer alles rosig. Falls sie nach einem betriebsübergang einen aufhebungsvertrag angeboten bekommen sollten sie zu einem spezialisierten anwalt gehen.
Zweiseitig bedeutet dabei dass sowohl arbeitnehmer als auch arbeitgeber zustimmen müssen. Die meisten arbeitnehmer wünschen sich einen arbeitsplatz den sie gerne betreten und der für ein sicheres gehalt sorgt. Doch nicht immer läuft alles wie es sich beschäftigte oder ihre arbeitgeber wünschen. Der aufhebungsvertrag ist die einverständliche vereinbarung zwischen arbeitgeber und arbeitnehmer das arbeitsverhältnis zu einem bestimmten zeitpunkt zu beenden.
Versucht ein arbeitgeber dieses verbot durch einen aufhebungsvertrag zu umgehen kann dies zur unwirksamkeit führen. Der arbeitgeber erteilt hierzu keine auskunft. Für arbeitnehmer bieten sich durch einen aufhebungsvertrag insbesondere folgende vorteile. Es kann verschiedene gründe dafür geben dass der arbeitnehmer das beschäftigungsverhältnis beenden möchte.
Am besten zu einem fachanwalt für arbeitsrecht der ausschließlich arbeitnehmer vertritt. Der arbeitgeber weist den arbeitnehmer darauf hin dass er auskünfte über mögliche sozialversicherungs und steuerrechtliche auswirkungen dieses aufhebungsvertrages bei den sozialversicherungsträgern insbesondere der agentur für arbeit sowie dem finanzamt einholen soll. Der arbeitnehmer verzichtet insoweit auf weitere hinweise des arbeitgebers. Zudem kann im aufhebungsvertrag die ausstellung eines guten qualifizierten zeugnisses vereinbart werden.
So können unterschiedliche gründe dazu führen dass ein arbeitsverhältnis beendet werden muss. Durch einen aufhebungsvertrag können arbeitnehmer und arbeitgeber ein arbeitsverhältnis einvernehmlich zu einem bestimmten zeitpunkt auflösen.