
Arbeitsrecht aufhebungsvertrag schriftform. Die einhaltung der schriftform setzt voraus dass der aufhebungsvertrag schriftlich abgefasst und sowohl vom arbeitnehmer als auch vom arbeitgeber oder seinem vertreter eigenhändig durch namensunterschrift unterzeichnet ist. Außer den beiden ausgetauschten schriftsätzen liegen keine urkunden vor insbesondere keine gemeinsam unterzeichnete. Dieses formerfordernis ist in 623 im bürgerlichen gesetzbuch bgb geregelt. Schriftform erforderlich bei kündigung aufhebungsvertrag und befristung.
Ein aufhebungsvertrag muss in schriftform und auf papier erfolgen. Demnach ist ein aufhebungsvertrag der mündlich vereinbart wird ebenso ungültig. Ein aufhebungsvertrag ist nicht allein deshalb unwirksam weil der arbeitgeber dem arbeitnehmer weder eine bedenkzeit noch ein rücktritts bzw. Widerrufsrecht eingeräumt und ihm auch das thema des beabsichtigten gesprächs vorher nicht mitgeteilt hat.
Arbeitgeber sind deshalb in kündigungsschutzprozessen oft viel eher bereit eine ordentliche abfindung zu zahlen als in gesprächen und verhandlungen mit dem betroffenen arbeitnehmer selbst oder dessen rechtsanwalt für arbeitsrecht vor einer kündigung oder vor einer kündigungsschutzklage. Auf keinen fall ausreichend ist ein mündlicher vertragsschluss. 126ii frage ich mich welche auswirkungen das auf den prozeß hat. Aufhebungsverträge der schriftform bedürfen eine urkunde gem.
Fehler bei formalien können arbeitgeber teuer zu stehen kommen.