Arbeitsrecht aufhebungsvertrag schriftform. Fehler bei formalien können arbeitgeber teuer zu stehen kommen. Müssen kündigung aufhebungsvertrag oder die vereinbarung zur mehrarbeit schriftlich abgefasst sein. Ein aufhebungsvertrag ist nicht allein deshalb unwirksam weil der arbeitgeber dem arbeitnehmer weder eine bedenkzeit noch ein rücktritts bzw. Auf keinen fall ausreichend ist ein mündlicher vertragsschluss.
Weil ein aufhebungsvertrag zur beendigung des arbeitsverhältnisses führt ist die einhaltung der gesetzlichen schriftform gemäß 623 bürgerliches gesetzbuch bgb zwingend erforderlich. Ein aufhebungsvertrag muss in schriftform und auf papier erfolgen. Aufhebungsverträge der schriftform bedürfen eine urkunde gem. Demnach ist ein aufhebungsvertrag der mündlich vereinbart wird ebenso ungültig.
Dieses formerfordernis ist in 623 im bürgerlichen gesetzbuch bgb geregelt. Die einhaltung der schriftform setzt voraus dass der aufhebungsvertrag schriftlich abgefasst und sowohl vom arbeitnehmer als auch vom arbeitgeber oder seinem vertreter eigenhändig durch namensunterschrift unterzeichnet ist. Außer den beiden ausgetauschten schriftsätzen liegen keine urkunden vor insbesondere keine gemeinsam unterzeichnete. Arbeitgeber sind deshalb in kündigungsschutzprozessen oft viel eher bereit eine ordentliche abfindung zu zahlen als in gesprächen und verhandlungen mit dem betroffenen arbeitnehmer selbst oder dessen rechtsanwalt für arbeitsrecht vor einer kündigung oder vor einer kündigungsschutzklage.
Widerrufsrecht eingeräumt und ihm auch das thema des beabsichtigten gesprächs vorher nicht mitgeteilt hat.