
Arbeitsrecht schweiz abfindung. Das schweizerische arbeitsrecht umfasst. Seit einführung des personalvorsorgeobligatoriums hat die abgangsentschädigung im sinne von or 339a an bedeutung verloren. Das schweizerische obligationenrecht or das arbeitsgesetz arg und die verordnungen zum arbeitsgesetz. Or jedoch können nur sehr wenige arbeitnehmer davon profitieren.
Als abfindung wird im deutschen arbeitsrecht eine einmalige geldzahlung des arbeitgebers an den arbeitnehmer genannt die aus anlass der beendigung des arbeitsverhältnisses geleistet wird. Kündigt der arbeitgeber rechtmäßig ist der arbeitgeber arbeitsrechtlich in der regel nicht verpflichtet dem arbeitnehmer eine abfindung zu zahlen. Laut dem abfindungsrechner ständen mir 26500 zu. Nur bei abgang eines über 50jährigen arbeitnehmers nach mindestens 20 dienstjahren ist die ausrichtung einer entschädigung obligatorisch.
An späterer stelle wird daher auf eine deutsche praxis verwiesen. Auch wenn sie dies natürlich nicht zugeben wissen arbeitgeber deshalb vor gericht meist ganz genau ob und was bei der kündigung falsch gelaufen ist und ob und warum sie unwirksam ist. Theoretisch gibt es für arbeitnehmer die älter als 50 jahre sind und mindestens 20 jahre im betrieb beschäftigt waren nach betriebsbedingten kündigungen abfindungszahlungen in höhe von 2 bis 8 monatslöhnen. Mitunter haben sie sich auch schon im vorfeld der kündigung beraten lassen.
Mein arbeitgeber hat mir nen auflösungsvertrag angeboten mit 15000 abfindung. Abfindung nach einer kündigung im schweizerischen arbeitsrecht gibt es zwar eine gesetzliche bestimmung zum thema abfindungabgangsentschädigung art. In der praxis hat diese regelung jedoch kaum noch bedeutung da zahlungen der beruflichen vorsorge vorrang haben. Arbeitnehmer haben nicht grundsätzlich anspruch auf abfindung wenn ihnen der arbeitgeber kündigt.
Arbeitgeber kennen ihre risiken anders als das gericht kennen arbeitgeber ihre prozessrisiken meist da sie normalerweise von spezialisten vertreten werden. Kein gesetzliches recht auf abfindung.