Arbeitsrecht schweiz abfindung. Arbeitgeber kennen ihre risiken anders als das gericht kennen arbeitgeber ihre prozessrisiken meist da sie normalerweise von spezialisten vertreten werden. Abfindung nach einer kündigung im schweizerischen arbeitsrecht gibt es zwar eine gesetzliche bestimmung zum thema abfindungabgangsentschädigung art. Das schweizerische obligationenrecht or das arbeitsgesetz arg und die verordnungen zum arbeitsgesetz. Or jedoch können nur sehr wenige arbeitnehmer davon profitieren.
Auch wenn sie dies natürlich nicht zugeben wissen arbeitgeber deshalb vor gericht meist ganz genau ob und was bei der kündigung falsch gelaufen ist und ob und warum sie unwirksam ist. Als abfindung wird im deutschen arbeitsrecht eine einmalige geldzahlung des arbeitgebers an den arbeitnehmer genannt die aus anlass der beendigung des arbeitsverhältnisses geleistet wird. Theoretisch gibt es für arbeitnehmer die älter als 50 jahre sind und mindestens 20 jahre im betrieb beschäftigt waren nach betriebsbedingten kündigungen abfindungszahlungen in höhe von 2 bis 8 monatslöhnen. An späterer stelle wird daher auf eine deutsche praxis verwiesen.
Kein gesetzliches recht auf abfindung. Nur bei abgang eines über 50jährigen arbeitnehmers nach mindestens 20 dienstjahren ist die ausrichtung einer entschädigung obligatorisch. An späterer stelle wird daher auf eine deutsche praxis verwiesen. Kündigt der arbeitgeber rechtmäßig ist der arbeitgeber arbeitsrechtlich in der regel nicht verpflichtet dem arbeitnehmer eine abfindung zu zahlen.
Es lässt sich hier in der schweiz keine allgemeingültige regel aufstellen. Mein arbeitgeber hat mir nen auflösungsvertrag angeboten mit 15000 abfindung. In der praxis hat diese regelung jedoch kaum noch bedeutung da zahlungen der beruflichen vorsorge vorrang haben. Laut dem abfindungsrechner ständen mir 26500 zu.
Arbeitnehmer haben nicht grundsätzlich anspruch auf abfindung wenn ihnen der arbeitgeber kündigt. Das kommt mir sehr wenig vor für die zeit und einem verdienst von 2650 brutto im monat.