Arbeitsrecht schweiz abfindung. Als abfindung wird im deutschen arbeitsrecht eine einmalige geldzahlung des arbeitgebers an den arbeitnehmer genannt die aus anlass der beendigung des arbeitsverhältnisses geleistet wird. Das schweizerische obligationenrecht or das arbeitsgesetz arg und die verordnungen zum arbeitsgesetz. Or jedoch können nur sehr wenige arbeitnehmer davon profitieren. An späterer stelle wird daher auf eine deutsche praxis verwiesen.
Kündigt der arbeitgeber rechtmäßig ist der arbeitgeber arbeitsrechtlich in der regel nicht verpflichtet dem arbeitnehmer eine abfindung zu zahlen. Es lässt sich hier in der schweiz keine allgemeingültige regel aufstellen. An späterer stelle wird daher auf eine deutsche praxis verwiesen. Mitunter haben sie sich auch schon im vorfeld der kündigung beraten lassen.
Arbeitgeber kennen ihre risiken anders als das gericht kennen arbeitgeber ihre prozessrisiken meist da sie normalerweise von spezialisten vertreten werden. Kein gesetzliches recht auf abfindung. Theoretisch gibt es für arbeitnehmer die älter als 50 jahre sind und mindestens 20 jahre im betrieb beschäftigt waren nach betriebsbedingten kündigungen abfindungszahlungen in höhe von 2 bis 8 monatslöhnen. Das kommt mir sehr wenig vor für die zeit und einem verdienst von 2650 brutto im monat.
Auch wenn sie dies natürlich nicht zugeben wissen arbeitgeber deshalb vor gericht meist ganz genau ob und was bei der kündigung falsch gelaufen ist und ob und warum sie unwirksam ist. Nur bei abgang eines über 50jährigen arbeitnehmers nach mindestens 20 dienstjahren ist die ausrichtung einer entschädigung obligatorisch. Das schweizerische arbeitsrecht umfasst. Abfindungen werden trotzdem häufig gezahlt weil unternehmen das risiko eines gerichtsverfahrens vermeiden wollen und deshalb einen aufhebungsvertrag abschließen.
Arbeitnehmer haben nicht grundsätzlich anspruch auf abfindung wenn ihnen der arbeitgeber kündigt. In der praxis hat diese regelung jedoch kaum noch bedeutung da zahlungen der beruflichen vorsorge vorrang haben.