Arbeitsrecht schweiz krankheit während ferien. Trotz arztzeugnis verweigert der chef ihr das nachholen der ferientage. Der arbeitnehmer der krankheitstage während der ferien gutgeschrieben haben möchte hat sich selber melden. Grundsätzlich ja weil der arbeitgeber von gesetzes wegen dazu berechtigt ist den zeitpunkt der ferien des arbeitnehmers festzusetzen und weil sein interesse den betrieb während einer gewissen zeit im jahr zu schliessen als vorrangig akzeptiert wird art. Dazu gehören auch ein angemessener durchschnitt der provision sowie regelmässig anfallende schichtzulagen.
Arbeitgeber hat ferien anzuordnen arbeitnehmer darf die ferienanordnung nicht ablehnen. Arbeitsrecht in der schweiz. Ein arbeitnehmer der während den ferien krank wird hat anspruch auf nachgewährung von ferientagen soweit der erholungszweck der ferien wegen krankheit oder unfall des arbeitnehmers vereitelt wird. Steht dies schon im voraus fest hat der arbeitnehmer anspruch auf verschiebung der bereits festgelegten ferien.
Der arbeitgeber darf dies nur verweigern wenn eine betriebliche notlage vorliegt. Während der ferien gibts weder provisionen noch schichtzulagen. Bestimmungen vom obligationenrecht or über mindestlohn arbeitszeugnis kündigung arbeitsbedingungen oder arbeitsunfähigkeit infolge eines unfalls einer krankheit oder einer schwangerschaft. Wer durch krankheit oder unfall effektiv ferienunfähig war hat anspruch auf.
Der arbeitnehmer kann deshalb verlangen dass er seine restlichen ferientage auch nach der kündigung noch beziehen kann. Falsch während der ferien haben sie anspruch auf den gleichen lohn wie wenn sie gearbeitet hätten. Wer sich vor schmerzen kaum rühren kann kann sich nicht erholen. Wer während der ferien krank wird oder einen unfall erleidet darf die verpassten ferientage nachholen.
Auch während der kündigungsfrist sollten die ferien wenn möglich in natura bezogen und nicht durch eine geldleistung abgegolten werden. Krank während ferien besteht nachholanspruch. Feriennachbezug zeitpunktabsprache mit dem arbeitgeber lohnfortzahlung.