
Arbeitsrecht schweiz krankheit während ferien. Während der ferien gibts weder provisionen noch schichtzulagen. Arbeitgeber hat ferien anzuordnen arbeitnehmer darf die ferienanordnung nicht ablehnen. Wer durch krankheit oder unfall effektiv ferienunfähig war hat anspruch auf. Krank während ferien besteht nachholanspruch.
Wer sich vor schmerzen kaum rühren kann kann sich nicht erholen. Arbeitsrecht in der schweiz. Grundsätzlich ja weil der arbeitgeber von gesetzes wegen dazu berechtigt ist den zeitpunkt der ferien des arbeitnehmers festzusetzen und weil sein interesse den betrieb während einer gewissen zeit im jahr zu schliessen als vorrangig akzeptiert wird art. Bestimmungen vom obligationenrecht or über mindestlohn arbeitszeugnis kündigung arbeitsbedingungen oder arbeitsunfähigkeit infolge eines unfalls einer krankheit oder einer schwangerschaft.
Wer während der ferien krank wird oder einen unfall erleidet darf die verpassten ferientage nachholen. Ein arbeitnehmer der während den ferien krank wird hat anspruch auf nachgewährung von ferientagen soweit der erholungszweck der ferien wegen krankheit oder unfall des arbeitnehmers vereitelt wird. Falsch während der ferien haben sie anspruch auf den gleichen lohn wie wenn sie gearbeitet hätten. Auch während der kündigungsfrist sollten die ferien wenn möglich in natura bezogen und nicht durch eine geldleistung abgegolten werden.
Der arbeitgeber darf dies nur verweigern wenn eine betriebliche notlage vorliegt. Der arbeitnehmer kann deshalb verlangen dass er seine restlichen ferientage auch nach der kündigung noch beziehen kann. Steht dies schon im voraus fest hat der arbeitnehmer anspruch auf verschiebung der bereits festgelegten ferien. Feriennachbezug zeitpunktabsprache mit dem arbeitgeber lohnfortzahlung.
Dazu gehören auch ein angemessener durchschnitt der provision sowie regelmässig anfallende schichtzulagen. Der arbeitnehmer der krankheitstage während der ferien gutgeschrieben haben möchte hat sich selber melden. Ferien abgeltungsverbot gilt grundsätzlich auch während der kündigungsfrist.