
Arbeitsvertrag aufhebungsvertrag. Ein arbeitsvertrag ist nach deutschem recht ein privatrechtlicher vertrag zweier vertragspartner zur begründung eines arbeitsverhältnisses. Bei einer kündigung handelt es sich um eine einseitige beendigung des arbeitsverhältnisses. Was ist das eigentlich. Mit einem aufhebungsvertrag kann sich ihr arbeitgeber von ihnen trennen aber nur wenn sie zustimmen.
Die beiden vertragspartner werden arbeitgeber und arbeitnehmer genannt.