
Arbeitsvertrag aufhebungsvertrag. Sie haben keinen anspruch auf abfindung können aber eine einfordern. Ein arbeitsvertrag ist nach deutschem recht ein privatrechtlicher vertrag zweier vertragspartner zur begründung eines arbeitsverhältnisses. Bei einer kündigung handelt es sich um eine einseitige beendigung des arbeitsverhältnisses. Mit einem aufhebungsvertrag kann sich ihr arbeitgeber von ihnen trennen aber nur wenn sie zustimmen.
Was ist das eigentlich.