
Arbeitsvertrag aufhebungsvertrag. Ist nach bestandener ausbildung oder abgeschlossenem studium der erste arbeitsvertrag unterschrieben ist ein großer karriereschritt getan. Die beiden vertragspartner werden arbeitgeber und arbeitnehmer genannt. Sie haben keinen anspruch auf abfindung können aber eine einfordern. Bei einer kündigung handelt es sich um eine einseitige beendigung des arbeitsverhältnisses.
Mit einem aufhebungsvertrag kann sich ihr arbeitgeber von ihnen trennen aber nur wenn sie zustimmen.