
Arbeitsvertrag aufhebungsvertrag. Bei einer kündigung handelt es sich um eine einseitige beendigung des arbeitsverhältnisses. Ein arbeitsvertrag ist nach deutschem recht ein privatrechtlicher vertrag zweier vertragspartner zur begründung eines arbeitsverhältnisses. Sie haben keinen anspruch auf abfindung können aber eine einfordern. Die beiden vertragspartner werden arbeitgeber und arbeitnehmer genannt.
Mit einem aufhebungsvertrag kann sich ihr arbeitgeber von ihnen trennen aber nur wenn sie zustimmen.