
Arbeitsvertrag aufhebungsvertrag. Sie haben keinen anspruch auf abfindung können aber eine einfordern. Was ist das eigentlich. Ein arbeitsvertrag ist nach deutschem recht ein privatrechtlicher vertrag zweier vertragspartner zur begründung eines arbeitsverhältnisses. Ist nach bestandener ausbildung oder abgeschlossenem studium der erste arbeitsvertrag unterschrieben ist ein großer karriereschritt getan.
Die beiden vertragspartner werden arbeitgeber und arbeitnehmer genannt.