
Arbeitsvertrag aufhebungsvertrag. Ist nach bestandener ausbildung oder abgeschlossenem studium der erste arbeitsvertrag unterschrieben ist ein großer karriereschritt getan. Mit einem aufhebungsvertrag kann sich ihr arbeitgeber von ihnen trennen aber nur wenn sie zustimmen. Bei einer kündigung handelt es sich um eine einseitige beendigung des arbeitsverhältnisses. Ein arbeitsvertrag ist nach deutschem recht ein privatrechtlicher vertrag zweier vertragspartner zur begründung eines arbeitsverhältnisses.
Sie haben keinen anspruch auf abfindung können aber eine einfordern.