Für sämtliche fahrschulbetriebe mit einer fahrschulbewilligung gemäß 108 kfg die dem fachverband der fahrschulen und des allgemeinen verkehrs berufszweig der fahrschulen angehören. Für alle bundesländer österreichs. Wie erwähnt besteht in deutschland ein gesetzlicher urlaubsanspruch der auch durch klauseln im arbeitsvertrag nicht erlischt. arbeitsvertrag büroangestellte muster