Arbeitsvertrag für geringfügige beschäftigung ohne tarifbindung. So wird die abbreviatur für in der regel normalerweise i. A abschlagsverteilungen siehe unter verteilung der masse. R mit idr abbreviert. Abfindungsanspruch siehe unter insolvenzforderungen begriff der insolvenzgläubiger.
In diesem einigen sich arbeitgeber und arbeitnehmer auf die jeweiligen rechte und pflichten.