Arbeitsvertrag geringfügig beschäftigte auf stundenbasis. Guten tag renate auch wenn ihnen kein schriftlicher arbeitsvertrag vorliegt haben sie einen anspruch auf bezahlten erholungsurlaub. Wir zeigen es ihnen. Hallo habe das gleiche problem wie nicola jedoch lt. Arbeitsvertrag ist dort nichts erwähnt das die gehalts berechnung sich auf 30 tage beziehen sondern auf 174 std.
Bewerben sie sich beispielsweise in einer bäckerei als beikoch oder kassiererin kann es sein dass sie ein solches oder ähnliches dokument vorgelegt bekommen. Bei einer 40 std woche.