Betriebsbedingte kündigung elternzeit sozialauswahl. Eine betriebsbedingte kündigung ist in der elternzeit nur unter sehr engen voraussetzungen möglich. Eine betriebsbedingte kündigung ist oft besonders ärgerlich weil der arbeitnehmer wenn überhaupt nur einen geringen einfluss auf diese hat. Die sozialauswahl bei der betriebsbedingten kündigung bedeutet dass der arbeitgeber den zu kündigenden arbeitnehmer nicht nach belieben sondern nur nach gesetzlichen kriterien auswählen darf. Da sich bis zum ablauf ihrer elternzeit eine anderweitige beschäftigungsmöglichkeit ergeben könnte ist die kündigung gerade nicht durch dringende betriebliche erfordernisse bedingt.
Nach der elternzeit sieht es jedoch anders aus dann können nur noch aspekte der sozialauswahl vor dem rauswurf schützen. Die kündungsgründe stammen somit aus der sphäre des arbeitgebers wodurch sich die betriebsbedingte kündigung von der personenbedingten oder verhaltensbedingten kündigung unterscheidet. Betriebsbedingte kündigungen können dann ausgesprochen werden wenn mehr arbeitnehmer im unternehmen arbeiten als für die anstehenden tätigkeiten erforderlich sind. Möglichkeit der kündigung bei betriebsbedingter kündigung und elternzeit antwort vom qualifizierten rechtsanwalt.
Soziale auswahl bei der betriebsbedingten kündigung. Dass eine kündigung während der elternzeit für zulässig erklärt wird stellt die absolute ausnahme dar. Der arbeitgeber ist bei einer betriebsbedingten kündigung verpflichtet den konkret zu kündigenden arbeitnehmer aus einem kreis vergleichbarer arbeitnehmer auszuwählen. Firmenschließung schließung eines betriebsteils oder einer abteilung.