
Betriebsbedingte kündigung elternzeit sozialauswahl. Soziale auswahl bei der betriebsbedingten kündigung. Eine betriebsbedingte kündigung ist oft besonders ärgerlich weil der arbeitnehmer wenn überhaupt nur einen geringen einfluss auf diese hat. Die kündungsgründe stammen somit aus der sphäre des arbeitgebers wodurch sich die betriebsbedingte kündigung von der personenbedingten oder verhaltensbedingten kündigung unterscheidet. Dies zeigt auch eine neuere entscheidung des lag niedersachsen vom 14102015 16 sa 28115 wonach eine betriebsbedingte kündigung während der elternzeit selbst beim wegfall des arbeitsplatzes und der beschäftigungsmöglichkeit unwirksam sein kann.
Gerade deswegen sollte eine betriebsbedingte kündigung nicht ohne weiteres hingenommen werden. Die sozialauswahl bei der betriebsbedingten kündigung bedeutet dass der arbeitgeber den zu kündigenden arbeitnehmer nicht nach belieben sondern nur nach gesetzlichen kriterien auswählen darf. Der arbeitgeber ist bei einer betriebsbedingten kündigung verpflichtet den konkret zu kündigenden arbeitnehmer aus einem kreis vergleichbarer arbeitnehmer auszuwählen. Betriebsbedingte kündigungen können dann ausgesprochen werden wenn mehr arbeitnehmer im unternehmen arbeiten als für die anstehenden tätigkeiten erforderlich sind.
Dafür kann es innerbetriebliche und außerbetriebliche gründe geben. Nach der elternzeit sieht es jedoch anders aus dann können nur noch aspekte der sozialauswahl vor dem rauswurf schützen. Eine betriebsbedingte kündigung ist in der elternzeit nur unter sehr engen voraussetzungen möglich. Firmenschließung schließung eines betriebsteils oder einer abteilung.