Betriebsbedingte kündigung sozialauswahl abfindung. Die sozialauswahl bei betriebsbedingter kündigung hat gemäß arbeitsrecht wie folgt vonstatten zu gehen. Eine betriebsbedingte kündigung ist unwirksam wenn der arbeitgeber die sozialauswahl gar nicht oder falsch durchgeführt hat. Zu beachten ist hierbei dass sich ebenjene in ähnlicher position bzw. 2 satz 2 und 3 kschg.
Sie haben die betriebsbedingte kündigung erhalten. Sozialauswahl vor einer betriebsbedingten kündigung darf der arbeitgeber nicht allein auf die betriebszugehörigkeit abstellen sondern muss auch das alter und die unterhaltspflichten berücksichtigen. Einem vergleichbaren rang befinden. Dabei können sich betriebsbedingte kündigungen durchaus schon länger abzeichnen.
Eine abfindung die man dem arbeitnehmer im zusammenhang mit einer betriebsbedingten kündigung auszahlt darf sich eigentlich nicht auswirken auf den bezug von arbeitslosengeld alg i. Häufig machen arbeitgeber fehler bei der sozialauswahl verstoßen mit der betriebsbedingten kündigung gegen das kündigungsschutzgesetz. Das sind nur einige wenige ursachen für betriebsbedingte kündigungen. Nach 1a kündigungsschutzgesetz kschg ist die betriebsbedingte kündigung mit abfindung an bestimmte voraussetzungen gebunden.
Von einer betriebsbedingten kündigung spricht man wenn die kündigung aus dringenden betrieblichen erfordernissen vom arbeitgeber ausgesprochen werden muss. Die betriebsbedingte kündigung muss über die genannten gründe hinaus außerdem dringlich sein damit sie rechtlich haltbar ist. Die sozialauswahl bei der betriebsbedingten kündigung bedeutet dass der arbeitgeber den zu kündigenden arbeitnehmer nicht nach belieben sondern nur nach gesetzlichen kriterien auswählen darf. Das bedeutet dass der arbeitgeber den arbeitnehmer nicht auch auf einem anderen arbeitsplatz weiterbeschäftigen kann 1 abs.
Wann nunmehr ein dringendes betriebliches erfordernis vorliegt ist wohl mit einer der am schwierigsten zu beantwortenden fragen des kündigungsschutzrechtes. Droht eine betriebsbedingte kündigung ist eine abfindung vom arbeitgeber allerdings nicht zwingend pflicht.