Betriebsbedingte kündigung sozialauswahl abfindung. Die betriebsbedingte kündigung muss über die genannten gründe hinaus außerdem dringlich sein damit sie rechtlich haltbar ist. Seit mittlerweile 10 jahren gibt es in deutschland einen gesetzlichen anspruch auf abfindung bei betriebsbedingter kündigung wenn der arbeitgeber dabei ein bestimmtes abfindungsangebot verbindet das für den fall gilt dass der arbeitnehmer nicht gegen die kündigung klagt. Sie haben die betriebsbedingte kündigung erhalten. Droht eine betriebsbedingte kündigung ist eine abfindung vom arbeitgeber allerdings nicht zwingend pflicht.
Eine abfindung die man dem arbeitnehmer im zusammenhang mit einer betriebsbedingten kündigung auszahlt darf sich eigentlich nicht auswirken auf den bezug von arbeitslosengeld alg i. Dabei können sich betriebsbedingte kündigungen durchaus schon länger abzeichnen. Die sozialauswahl bei betriebsbedingter kündigung hat gemäß arbeitsrecht wie folgt vonstatten zu gehen. Die sozialauswahl bei der betriebsbedingten kündigung bedeutet dass der arbeitgeber den zu kündigenden arbeitnehmer nicht nach belieben sondern nur nach gesetzlichen kriterien auswählen darf.
Nach 1a kündigungsschutzgesetz kschg ist die betriebsbedingte kündigung mit abfindung an bestimmte voraussetzungen gebunden. Zunächst muss der arbeitgeber sogenannte vergleichsgruppen bilden also ein cluster das aus den arbeitnehmern besteht deren situation einander gegenüber zu stellen ist. Das bedeutet dass der arbeitgeber den arbeitnehmer nicht auch auf einem anderen arbeitsplatz weiterbeschäftigen kann 1 abs. Eine betriebsbedingte kündigung ist unwirksam wenn der arbeitgeber die sozialauswahl gar nicht oder falsch durchgeführt hat.
Von einer betriebsbedingten kündigung spricht man wenn die kündigung aus dringenden betrieblichen erfordernissen vom arbeitgeber ausgesprochen werden muss. 2 satz 2 und 3 kschg. Wann nunmehr ein dringendes betriebliches erfordernis vorliegt ist wohl mit einer der am schwierigsten zu beantwortenden fragen des kündigungsschutzrechtes. Das sind nur einige wenige ursachen für betriebsbedingte kündigungen.
Neue produktionsmethoden standortverlagerungen kostensenkungen outsourcing. Häufig machen arbeitgeber fehler bei der sozialauswahl verstoßen mit der betriebsbedingten kündigung gegen das kündigungsschutzgesetz.