Die kündigung bedarf der textform. Für kündigungen hat der gesetzgeber aber bspw. Der textform entspricht nach bgb jede lesbare dauerhafte erklärung in der die person des erklärenden genannt ist und erkennbar ist dass die erklärung abgegeben wurde. Was du schwarz auf weiß besitzt kannst du getros. Es bedarf unbedingt einer anpassung an die begleitumstände einer kündigung bis der paragraph das leben von kunden wirklich einfach und sicher gestaltet.
Eine kündigung in textform computerfax e mail sms ist nicht ausreichend. Auch eine übermittlung der kündigung per telefax oder durch per e mail übersandtem scan der kündigung ist nicht ausreichend. Bei schriftform muss im gegensatz zur textform ein schriftliches dokument vorliegen dass vom autor eigenhändig unterzeichnet wurde siehe dazu auch die nachstehende ausführungen. Die textform ist im 126b bgb definiert als lesbare erklärung in der die person des erklärenden genannt ist und die auf einem dauerhaften datenträger abgegeben wird.
Das erfordernis der schriftform gilt. Die textform bedeutet dass eine elektronische kündigung per fax oder e mail ausreicht. Im unterschied zur schriftform bedarf es somit bei der textform keiner eigenhändigen unterschrift. Verschicke deine kündigungen nach wie vor per brief beziehungsweise einschreiben oder als fax mit sendebestätigung.
Ich glaube kaum daß sich jemand der wirklich sicher sein will daß der adressat die kündigung erhalten hat auf so etwas windiges wie eine.