
Die kündigung bedarf der textform. Im unterschied zur schriftform bedarf es somit bei der textform keiner eigenhändigen unterschrift. Der textform entspricht nach bgb jede lesbare dauerhafte erklärung in der die person des erklärenden genannt ist und erkennbar ist dass die erklärung abgegeben wurde. Die textform bedeutet dass eine elektronische kündigung per fax oder e mail ausreicht. Auch eine übermittlung der kündigung per telefax oder durch per e mail übersandtem scan der kündigung ist nicht ausreichend.
Das erfordernis der schriftform gilt. 4 die kündigung bedarf zu ihrer wirksamkeit der schriftform. Es bedarf unbedingt einer anpassung an die begleitumstände einer kündigung bis der paragraph das leben von kunden wirklich einfach und sicher gestaltet. Ich glaube kaum daß sich jemand der wirklich sicher sein will daß der adressat die kündigung erhalten hat auf so etwas windiges wie eine.
Was du schwarz auf weiß besitzt kannst du getros. Bei schriftform muss im gegensatz zur textform ein schriftliches dokument vorliegen dass vom autor eigenhändig unterzeichnet wurde siehe dazu auch die nachstehende ausführungen. Die unterschrift kann in diesem fall elektronisch nachgebildet werden beispielsweise durch scannen oder eine unterschrift am smartphone oder tablet. Verschicke deine kündigungen nach wie vor per brief beziehungsweise einschreiben oder als fax mit sendebestätigung.
Eine kündigung in textform computerfax e mail sms ist nicht ausreichend.