Die kündigung bedarf der textform. Die textform bedeutet dass eine elektronische kündigung per fax oder e mail ausreicht. Der textform entspricht nach bgb jede lesbare dauerhafte erklärung in der die person des erklärenden genannt ist und erkennbar ist dass die erklärung abgegeben wurde. Verschicke deine kündigungen nach wie vor per brief beziehungsweise einschreiben oder als fax mit sendebestätigung. Die textform ist im 126b bgb definiert als lesbare erklärung in der die person des erklärenden genannt ist und die auf einem dauerhaften datenträger abgegeben wird.
Das erfordernis der schriftform gilt. Was du schwarz auf weiß besitzt kannst du getros. Für kündigungen hat der gesetzgeber aber bspw. Es bedarf unbedingt einer anpassung an die begleitumstände einer kündigung bis der paragraph das leben von kunden wirklich einfach und sicher gestaltet.
Auch eine übermittlung der kündigung per telefax oder durch per e mail übersandtem scan der kündigung ist nicht ausreichend. Im unterschied zur schriftform bedarf es somit bei der textform keiner eigenhändigen unterschrift. Die unterschrift kann in diesem fall elektronisch nachgebildet werden beispielsweise durch scannen oder eine unterschrift am smartphone oder tablet. Vorzeitiges ausscheiden bedarf der schriftform jede kündigung oder vereinbarung über die beendigung des arbeitsverhältnisses muss schriftlich abgeschlossen werden um wirksam zu sein 623 bgb.
Ich glaube kaum daß sich jemand der wirklich sicher sein will daß der adressat die kündigung erhalten hat auf so etwas windiges wie eine.