
Die kündigung bedarf der textform. Im unterschied zur schriftform bedarf es somit bei der textform keiner eigenhändigen unterschrift. Auch eine übermittlung der kündigung per telefax oder durch per e mail übersandtem scan der kündigung ist nicht ausreichend. Der textform entspricht nach bgb jede lesbare dauerhafte erklärung in der die person des erklärenden genannt ist und erkennbar ist dass die erklärung abgegeben wurde. Bei schriftform muss im gegensatz zur textform ein schriftliches dokument vorliegen dass vom autor eigenhändig unterzeichnet wurde siehe dazu auch die nachstehende ausführungen.
Die textform ist im 126b bgb definiert als lesbare erklärung in der die person des erklärenden genannt ist und die auf einem dauerhaften datenträger abgegeben wird. Für kündigungen hat der gesetzgeber aber bspw. Die unterschrift kann in diesem fall elektronisch nachgebildet werden beispielsweise durch scannen oder eine unterschrift am smartphone oder tablet. Beispiele für ein kündigungsschreiben in textform sind viele mobilfunkverträge und abonnements.
Eine kündigung in textform computerfax e mail sms ist nicht ausreichend. Vorzeitiges ausscheiden bedarf der schriftform jede kündigung oder vereinbarung über die beendigung des arbeitsverhältnisses muss schriftlich abgeschlossen werden um wirksam zu sein 623 bgb. Ich glaube kaum daß sich jemand der wirklich sicher sein will daß der adressat die kündigung erhalten hat auf so etwas windiges wie eine. 4 die kündigung bedarf zu ihrer wirksamkeit der schriftform.
Das erfordernis der schriftform gilt.