Die kündigung bedarf der textform. Die textform ist im 126b bgb definiert als lesbare erklärung in der die person des erklärenden genannt ist und die auf einem dauerhaften datenträger abgegeben wird. Verschicke deine kündigungen nach wie vor per brief beziehungsweise einschreiben oder als fax mit sendebestätigung. Im unterschied zur schriftform bedarf es somit bei der textform keiner eigenhändigen unterschrift. Der textform entspricht nach bgb jede lesbare dauerhafte erklärung in der die person des erklärenden genannt ist und erkennbar ist dass die erklärung abgegeben wurde.
Für kündigungen hat der gesetzgeber aber bspw. Die textform bedeutet dass eine elektronische kündigung per fax oder e mail ausreicht. Es bedarf unbedingt einer anpassung an die begleitumstände einer kündigung bis der paragraph das leben von kunden wirklich einfach und sicher gestaltet. 4 die kündigung bedarf zu ihrer wirksamkeit der schriftform.
Eine kündigung in textform computerfax e mail sms ist nicht ausreichend. Bei schriftform muss im gegensatz zur textform ein schriftliches dokument vorliegen dass vom autor eigenhändig unterzeichnet wurde siehe dazu auch die nachstehende ausführungen. Die unterschrift kann in diesem fall elektronisch nachgebildet werden beispielsweise durch scannen oder eine unterschrift am smartphone oder tablet. Ich glaube kaum daß sich jemand der wirklich sicher sein will daß der adressat die kündigung erhalten hat auf so etwas windiges wie eine.
Das erfordernis der schriftform gilt.