Die kündigung bedarf der textform. Vorzeitiges ausscheiden bedarf der schriftform jede kündigung oder vereinbarung über die beendigung des arbeitsverhältnisses muss schriftlich abgeschlossen werden um wirksam zu sein 623 bgb. Die unterschrift kann in diesem fall elektronisch nachgebildet werden beispielsweise durch scannen oder eine unterschrift am smartphone oder tablet. Bei schriftform muss im gegensatz zur textform ein schriftliches dokument vorliegen dass vom autor eigenhändig unterzeichnet wurde siehe dazu auch die nachstehende ausführungen. Auch eine übermittlung der kündigung per telefax oder durch per e mail übersandtem scan der kündigung ist nicht ausreichend.
Die textform ist im 126b bgb definiert als lesbare erklärung in der die person des erklärenden genannt ist und die auf einem dauerhaften datenträger abgegeben wird. Was du schwarz auf weiß besitzt kannst du getros. Verschicke deine kündigungen nach wie vor per brief beziehungsweise einschreiben oder als fax mit sendebestätigung. Eine kündigung in textform computerfax e mail sms ist nicht ausreichend.
Ich glaube kaum daß sich jemand der wirklich sicher sein will daß der adressat die kündigung erhalten hat auf so etwas windiges wie eine. Im unterschied zur schriftform bedarf es somit bei der textform keiner eigenhändigen unterschrift. Der textform entspricht nach bgb jede lesbare dauerhafte erklärung in der die person des erklärenden genannt ist und erkennbar ist dass die erklärung abgegeben wurde. Für kündigungen hat der gesetzgeber aber bspw.
4 die kündigung bedarf zu ihrer wirksamkeit der schriftform.