
Erste mahnung zahlungsfrist. Grundsätzlich tritt dann der verzug ein wenn der gläubiger den schuldner durch eine mahnung ausdrücklich dazu aufgefordert hat die offene forderung zu begleichen. Das erste gesuch um verlängerung der zahlungsfrist ist gebührenfrei soweit keine fristerstreckung über das ende des jahres der steuerfälligkeit hinaus verlangt wird. Irgendwann ist es zeit für die letzte mahnung selbst wenn unternehmen in der praxis auch schon mal bis zu 5 mahnungen schreiben je nach kunde und gepflogenheiten in der branche. Im geschäftsverkehr ist es manchmal noch üblich eine erste zweite und dritte mahnung zu verschicken um einen säumigen zahler an seine schulden zu erinnern.
Nein aus unsere sicht und erfahrung sollte man weder eine rechnung noch eine mahnung auch nicht die erste mahnung oder zahlungserinnerung ohne konkrete datumsmäßige fristsetzung versenden. Theoretisch können sie gegen einen schuldner nach ablauf der festgelegten zahlungsfrist direkt die betreibung einleiten. Fristerstreckungen für steuerzahlungen sind möglich. Da das mahnwesen in der schweiz gesetzlich nicht geregelt ist ist es eigentlich gar nicht notwendig eine mahnung zu versenden.
Geschäftskunden geraten sogar ganz ohne mahnung in verzug laut gesetz spätestens dann wenn sie 30 tage nach fälligkeit und zugang der rechnung nicht bezahlt haben. Ab wann sollte man eine mahnung schicken. Nur mit einem effektiven mahnwesen und einem funktionierenden forderungsmanagement lassen sich forderungen eintreiben und kunden dazu bewegen ausstehende forderungen zu begleichen. Es gibt keine pflicht dreimal zu mahnen.