
Erste mahnung. Seit einer ersten einschneidenden änderung des 286 bgb kommt der schuldner einer geldforderung grundsätzlich spätestens 30 tage nach fälligkeit und zugang einer rechnung in verzug. Sehr geehrter herr mustermann trotz meiner zahlungserinnerung vom 01022012 konnte ich zu oben genannter rechnung leider keinen zahlungseingang feststellen. Nutzen sie gegebenenfalls eine vorlage als formulierungshilfe. Damit die mahnung ihren zweck erfüllt und gültig ist muss darin zum beispiel stehen dass es eine mahnung ist.
Die erste mahnung zahlungserinnerung mit der ersten mahnung oft zahlungserinnerung genannt erinnern sie ihren kunden freundlich an die ausstehende zahlung. Du musst außerdem aufführen auf welche rechnung und welche summe sich die mahnung bezieht. 1 in der anlage. Es genügt wenn der gläubiger unzweideutig zum ausdruck bringt dass er die geschuldete leistung verlangt.
Sie müssen in der zahlungserinnerung noch keine frist setzen. Rechtlicherseits ist nur eine mahnung erforderlich bevor ein gerichtlicher mahnbescheid erwirkt werden kann die mahnungen 2 und 3 sind damit entbehrlich. Vorlage für die erste mahnung sehr geehrter frauherr xxx leider konnte ich auch nach meiner zahlungserinnerung vom datum des ersten mahnschreibens für die rechnung mit der nummer xxxxx noch keinen zahlungseingang feststellen. Die entscheidung zwischen zahlungserinnerung mahnung und klage setzt ein feingefühl voraus das häufig erst durch langjährige erfahrung im kundenkontakt aufgebaut werden kann.
Ihr kunde hat vielleicht ohne böse absicht die rechnung vergessen die zahlung hat sich mit dem urlaub überschnitten oder ähnliches. Die erste mahnung beziehungsweise zahlungserinnerung ist für den schuldner noch kostenlos. Zahlungserinnerung und erste mahnung an den kunden wie in rechtlichen zusammenhängen gilt zunächst einmal die unschuldsvermutung. Im allgemeinen wird die erste mahnung zwar unmittelbar nach der feststellung der nichtzahlung gleichwohl aber in der höflichen form einer zahlungserinnerung erfolgen vgl.
Vergessen sie nicht die erneute festsetzung eines konkreten zahlungstermins.