Viele arbeitnehmer befürchten die sogenannte sperrzeit beim arbeitslosengeld insbesondere dann wenn sie mit dem gedanken spielen eine kündigung einzureichen. Erhält ein minijob arbeitnehmer mehr geld als ein regulärer arbeitsvertrag für eine geringfügige beschäftigung vorsieht ist mit dem tag an dem die grenze überschritten wird nicht mehr als geringfügig beschäftigter angestellt.