Fristlose kündigung arbeitsvertrag. Die fristlose kündigung ist auch unter dem namen der außerordentlichen kündigung bekannt. Diesen sollten sie direkt in ihr kündigungsschreiben einbinden obgleich sie den grund auch erst auf verlangen binnen zwei wochen nachliefern können. Generell ist die außerordentliche kündigung auch als fristlose kündigung bekannt. Wer als arbeitgeber eine fristlose kündigung aussprechen will unterliegt vielen gesetzlichen regelungen.
Auch ohne eine schriftliche vereinbarung kann fristlos gekündigt werden. Für jede fristlose kündigung muss es einen wichtigen grund geben. In der regel muss der arbeitnehmer vorher eine abmahnung erhalten haben. Eine kündigungsfrist braucht der arbeitgeber nicht einhalten.
Die zweiwochenfrist beginnt mit der kenntnis des kündigungsberechtigten von den für die kündigung maßgebenden tatsachen. Sie möchten regelmäßig ausführliche praxisnahe und verständliche artikel zum arbeitsrecht informationen zu gesetzesänderungen und zu aktuellen gerichtsurteilen erhalten. Wie oben beschrieben muss die fristlose kündigung des arbeitnehmers einen grund haben. Wie der name bereits sagt wird hierbei keine kündigungsfrist eingehalten.
Wichtig vor dem aussprechen einer fristlosen kündigung ist dass zunächst einmal ein klärendes gespräch mit dem gegenüber gesucht werden sollte. Die fristlose kündigung muss innerhalb von 2 wochen erklärt werden da eine fristlose kündigung nach ablauf der zweiwochenfrist ausgeschlossen ist. Selbst ein eigentlich nicht kündbarer arbeitsvertrag kann unter vorliegen der entsprechenden gründe außerordentlich gekündigt werden. Im falle einer fristlosen kündigung wegen nicht hinnehmbarer misstände hat im vorfeld prinzipiell eine abmahnung zu erfolgen.
Der mitarbeiter kann aber verlangen die gründe für die fristlose kündigung schriftlich mitgeteilt zu bekommen. Denn es sind immer alle milderen mittel auszuschöpfen bevor eine außerordentliche kündigung ausgesprochen werden kann. Der arbeitsvertrag wird sofort ausgesetzt.