Fristlose kündigung mieter frist. Das wichtigste in kürze. Ein vermieter kann nur dann fristlos kündigen wenn er einen wichtigen grund dazu hat. Der vermieter muss vor der fristlosen kündigung immer abmahnen und den mieter auffordern sein vertragswidriges verhalten innerhalb einer angemessenen frist zu beenden. Kündigt der vermieter fristlos hilfsweise aber auch mit gesetzlicher frist kann der mieter durch die nachzahlung der miete zwar der fristlosen kündigung entgehen.
Bei der außerordentlichen kündigung gilt keine gesetzliche kündigungsfrist fristlos. Hierunter fallen aber auch eine mietpreisüberhöhung des vermieters oder eine bewusste täuschung bei der nebenkostenabrechnung. Auch wenn der mieter nicht auf das kündigungsschreiben reagiert kommt es in der regel zum prozess. Mieter sollten sich allerdings sicher ist an diesem tag auch ausgezogen zu sein.
Die fristlose kündigung braucht da sie gegenüber der ordentlichen kündigung eine außerordentliche kündigung ist einen wichtigen grund. Gerade wenn die fristlose kündigung auf der nichtzahlung von mieten beruht wird gern vorsorglich eine fristgemäße kündigung ausgesprochen in der hoffnung auf erhöhte chancen der vertragsbeendigung mit blick auf die nutzung der schonfrist durch den nun als säumig bekannten mieter. Abmahnung bei fristloser kündigung erforderlich. Es ist also eine beliebige frist frei wählbar.
Man kann deshalb als vermieter oder mieter eine frist nach eigenen wohlgefallen setzen. Auch wenn der mieter bei der außerordentlichen kündigung keine frist zu beachten hat kann es dennoch sein dass er sein recht außerordentlich zu kündigen verliert wenn er nach dem auftreten des kündigungsgrundes zu lange wartet ehe er die kündigung ausspricht. Mieter haben darüber hinaus das recht einer fristlosen kündigung vor gericht zu widersprechen. Der häufigste kündigungsgrund ist dass der mieter mit seinen zahlungen erheblich in rückstand geraten ist.
Sowohl mieter als auch vermieter brauchen für die fristlose kündigung vom mietvertrag einen wichtigen grund der es für sie unzumutbar macht das mietverhältnis bis zum ablauf der kündigungsfrist fortzusetzen. Ohne einen solchen wichtigen grund ist eine fristlose kündigung immer unbegründet. Das kann eine schwere beleidigung oder sogar eine körperverletzung sein.