
Fristlose kündigung mieter frist. Abmahnung bei fristloser kündigung erforderlich. Hierunter fallen aber auch eine mietpreisüberhöhung des vermieters oder eine bewusste täuschung bei der nebenkostenabrechnung. Die fristgerechte bleibt aber wirksam. Gerade wenn die fristlose kündigung auf der nichtzahlung von mieten beruht wird gern vorsorglich eine fristgemäße kündigung ausgesprochen in der hoffnung auf erhöhte chancen der vertragsbeendigung mit blick auf die nutzung der schonfrist durch den nun als säumig bekannten mieter.
Der vermieter muss vor der fristlosen kündigung immer abmahnen und den mieter auffordern sein vertragswidriges verhalten innerhalb einer angemessenen frist zu beenden. Kündigt der vermieter fristlos hilfsweise aber auch mit gesetzlicher frist kann der mieter durch die nachzahlung der miete zwar der fristlosen kündigung entgehen. Die fristlose kündigung braucht da sie gegenüber der ordentlichen kündigung eine außerordentliche kündigung ist einen wichtigen grund. Auch wenn der mieter bei der außerordentlichen kündigung keine frist zu beachten hat kann es dennoch sein dass er sein recht außerordentlich zu kündigen verliert wenn er nach dem auftreten des kündigungsgrundes zu lange wartet ehe er die kündigung ausspricht.
Nach ablauf der zweiwöchigen sogenannten ziehfrist können vermieter räumungsklage einreichen. Man kann deshalb als vermieter oder mieter eine frist nach eigenen wohlgefallen setzen. Sowohl mieter als auch vermieter brauchen für die fristlose kündigung vom mietvertrag einen wichtigen grund der es für sie unzumutbar macht das mietverhältnis bis zum ablauf der kündigungsfrist fortzusetzen. Das kann eine schwere beleidigung oder sogar eine körperverletzung sein.
Die fristlose kündigung ist auch zulässig wenn der vermieter den hausfrieden so nachhaltig stört dass dem mieter die fortsetzung des mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann oder wenn der vermieter seine mietvertraglichen pflichten schwer verletzt. Ohne einen solchen wichtigen grund ist eine fristlose kündigung immer unbegründet. Das wichtigste in kürze. Bei der außerordentlichen kündigung gilt keine gesetzliche kündigungsfrist fristlos.
Es ist also eine beliebige frist frei wählbar. Der häufigste kündigungsgrund ist dass der mieter mit seinen zahlungen erheblich in rückstand geraten ist. Mieter sollten sich allerdings sicher ist an diesem tag auch ausgezogen zu sein.