Fristlose kündigung mieter frist. Abmahnung bei fristloser kündigung erforderlich. Auch wenn der mieter bei der außerordentlichen kündigung keine frist zu beachten hat kann es dennoch sein dass er sein recht außerordentlich zu kündigen verliert wenn er nach dem auftreten des kündigungsgrundes zu lange wartet ehe er die kündigung ausspricht. Bei der außerordentlichen kündigung gilt keine gesetzliche kündigungsfrist fristlos. Es ist also eine beliebige frist frei wählbar.
Mieter sollten sich allerdings sicher ist an diesem tag auch ausgezogen zu sein. Sowohl mieter als auch vermieter brauchen für die fristlose kündigung vom mietvertrag einen wichtigen grund der es für sie unzumutbar macht das mietverhältnis bis zum ablauf der kündigungsfrist fortzusetzen. Der häufigste kündigungsgrund ist dass der mieter mit seinen zahlungen erheblich in rückstand geraten ist. Hierunter fallen aber auch eine mietpreisüberhöhung des vermieters oder eine bewusste täuschung bei der nebenkostenabrechnung.
Kündigt der vermieter fristlos hilfsweise aber auch mit gesetzlicher frist kann der mieter durch die nachzahlung der miete zwar der fristlosen kündigung entgehen. Die fristlose kündigung ist auch zulässig wenn der vermieter den hausfrieden so nachhaltig stört dass dem mieter die fortsetzung des mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann oder wenn der vermieter seine mietvertraglichen pflichten schwer verletzt. Das wichtigste in kürze. Man kann deshalb als vermieter oder mieter eine frist nach eigenen wohlgefallen setzen.
Die fristgerechte bleibt aber wirksam. Auch wenn der mieter nicht auf das kündigungsschreiben reagiert kommt es in der regel zum prozess. Das kann eine schwere beleidigung oder sogar eine körperverletzung sein. Gerade wenn die fristlose kündigung auf der nichtzahlung von mieten beruht wird gern vorsorglich eine fristgemäße kündigung ausgesprochen in der hoffnung auf erhöhte chancen der vertragsbeendigung mit blick auf die nutzung der schonfrist durch den nun als säumig bekannten mieter.
Ohne einen solchen wichtigen grund ist eine fristlose kündigung immer unbegründet. Erfolgt eine fristlose kündigung vom mietvertrag muss weder die gesetzliche noch die vertragliche kündigungsfrist eingehalten werden. Ein vermieter kann nur dann fristlos kündigen wenn er einen wichtigen grund dazu hat.