Fristlose kündigung mieter frist. Auch wenn der mieter nicht auf das kündigungsschreiben reagiert kommt es in der regel zum prozess. Gerade wenn die fristlose kündigung auf der nichtzahlung von mieten beruht wird gern vorsorglich eine fristgemäße kündigung ausgesprochen in der hoffnung auf erhöhte chancen der vertragsbeendigung mit blick auf die nutzung der schonfrist durch den nun als säumig bekannten mieter. Ein vermieter kann nur dann fristlos kündigen wenn er einen wichtigen grund dazu hat. Die fristgerechte bleibt aber wirksam.
Das wichtigste in kürze. Bei der außerordentlichen kündigung gilt keine gesetzliche kündigungsfrist fristlos. Es ist also eine beliebige frist frei wählbar. Hierunter fallen aber auch eine mietpreisüberhöhung des vermieters oder eine bewusste täuschung bei der nebenkostenabrechnung.
Der häufigste kündigungsgrund ist dass der mieter mit seinen zahlungen erheblich in rückstand geraten ist. Erfolgt eine fristlose kündigung vom mietvertrag muss weder die gesetzliche noch die vertragliche kündigungsfrist eingehalten werden. Das kann eine schwere beleidigung oder sogar eine körperverletzung sein. Mieter haben darüber hinaus das recht einer fristlosen kündigung vor gericht zu widersprechen.
Man kann deshalb als vermieter oder mieter eine frist nach eigenen wohlgefallen setzen. Sowohl mieter als auch vermieter brauchen für die fristlose kündigung vom mietvertrag einen wichtigen grund der es für sie unzumutbar macht das mietverhältnis bis zum ablauf der kündigungsfrist fortzusetzen. Die fristlose kündigung ist auch zulässig wenn der vermieter den hausfrieden so nachhaltig stört dass dem mieter die fortsetzung des mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann oder wenn der vermieter seine mietvertraglichen pflichten schwer verletzt. Ohne einen solchen wichtigen grund ist eine fristlose kündigung immer unbegründet.
Nach ablauf der zweiwöchigen sogenannten ziehfrist können vermieter räumungsklage einreichen. Der vermieter muss vor der fristlosen kündigung immer abmahnen und den mieter auffordern sein vertragswidriges verhalten innerhalb einer angemessenen frist zu beenden. Mieter sollten sich allerdings sicher ist an diesem tag auch ausgezogen zu sein.