Fristlose kündigung ohne abmahnung arbeitsverweigerung. Bisweilen ist eine fristlose kündigung allerdings auch ohne vorherige abmahnung möglich. Wodurch wird eine fristlose kündigung wegen arbeitsverweigerung gerechtfertigt. Bei arbeitsverweigerung droht eine fristlose kündigung. Nicht selten führen streitigkeiten am arbeitsplatz dazu dass gewohnte tätigkeiten um einiges erschwert werden und damit das arbeitsklima trüben.
Bei einem schwerwiegenden fehlverhalten. Wer vorsätzlich und wiederholt seine arbeit verweigert ohne dafür einen der oben aufgeführten gründe zu haben liefert dem arbeitgeber einen grund für die kündigung. Bleibt die abmahnung ohne folgen und die arbeitsverweigerung geht weiter bleibt oftmals nur noch der letzte schritt. Dies wird von arbeitgebern oft falsch eingeschätzt.
Eine fristlose kündigung ist unwirksam wenn zuvor die angeblich missachtete pflicht nicht klar erkennbar war. Spätestens wenn es so weit kommt treffen sich die parteien in der regel vor dem gericht wieder um zu klären wer im recht ist. Ob es sich bei dem verhalten des mitarbeiters tatsächlich um arbeitsverweigerung. Bleibt die abmahnung ohne folgen und verweigert der arbeitnehmer beharrlich seine arbeit steht als letzter schritt auch die fristlose kündigung im raum.
Der mitarbeiter verweigert sich bewusst und nachhaltig eine beharrliche arbeitsverweigerung setzt voraus dass der arbeitnehmer die ihm übertragene arbeit bewusst und nachhaltig nicht leisten will. Die abmahnung hält ihr fehlverhalten zu späteren beweiszwecken in der regel schriftlich fest und sie werden unmissverständlich zur unterlassung der arbeitsverweigerung aufgefordert. Arbeitsverweigerung kann zur fristlosen kündigung führen. Für eine außerordentliche kündigung ohne vorherige abmahnung fordert die rechtsprechung zudem noch eine beharrliche arbeitsverweigerung und diese liegt selten vor.
Bei einer fristlosen kündigung wird ein arbeitnehmer ohne einhaltung der gesetzlichen bzw. Sobald arbeitgeber davon erfahren bleiben ihnen zwei wochen. Eine fristlose kündigung wegen arbeitsverweigerung ohne vorherige abmahnung ist im normalfall nicht möglich. Streit um einen noch nicht fälligen lohnanspruch berechtigt nicht zur arbeitsverweigerung.
Eine beharrliche arbeitsverweigerung berechtigt jedoch grundsätzlich zur außerordentlichen kündigung. Hierfür gilt wie bei einer wirksamen abmahnung und einer ordentlichen kündigung.