Die gesetzliche frist für die ordentliche kündigung beträgt gem. 573c abs1 bgb drei monate. Sind mehrere vermieter an dem mietverhältnis beteiligt muss die kündigung an alle vermieter gerichtet sein. gesetzliche kundigungsfrist wohnung bgb
Sonderkündigungsrecht Bei Mietvertrag Einer Wohnung
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