
Gesetzliche kundigungsfrist wohnung nachmieter. Hängt von mietdauer ab für vermieter richtet sich die kündigungsfrist danach wie lange das mietverhältnis besteht. Das thema stellung eines nachmieters ist daher im alltag praktisch nur relevant wenn der mieter durch einen zeitmietvertrag oder durch einen vertraglich vereinbarten kündigungsverzicht langfristig an einen mietvertrag gebunden ist. Wenn ein mieter vor ablauf der kündigungsfrist ausziehen möchte kann er versuchen eigenständig einen nachmieter zu finden. Grundsätzlich ist die geeignetheit und zumutbarkeit aber nach dem einzelfall zu bestimmen.
Je länger der mieter in der wohnung wohnt desto mehr zeit hat er um sich eine neue bleibe zu suchen. Vielmehr kommt es darauf an dass der vorgestellte nachmieter geeignet und dem vermieter zumutbar ist. Es gibt erhebliche mängel an der wohnung wie eine kaputte heizung. Den anspruch einen nachmieter zu stellen hat man jedoch nur unter bestimmten voraussetzungen.
Dies ist im regelfall dann anzunehmen wenn der nachmieter die gleiche wirtschaftliche stellung wie der bisherige mieter hat. Der vermieter muss jedoch zuerst aufgefordert werden den schaden zu beseitigen. Wenn sie die wohnung alleine bewohnten muss der vermieter keine familie mit 5 kindern akzeptieren wenn sie keine haustiere hatten muss der vermieter keine hunde oder katzen dulden. Auch müssen sie für den kontakt zwischen nachmieter und vermieter sorgen.
Einzig bei tod des mieters können die erben die wohnung innerhalb der gesetzlichen kündigungsfrist kündigen informiert jürgen becher. Wer einen mietvertrag beenden möchte muss in der regel drei monate kündigungsfrist abwarten. Eine liste mit telefonnummern möglicher interessenten die sie dem vermieter übergeben reicht mit sicherheit nicht. Der mieter aus beruflichen gründen in eine andere stadt ziehen muss.
Die wohnung kann nicht vertragsgemäß genutzt werden etwa weil der vermieter die übergabe verzögert. Die mietinteressenten müssen bereit sein in den mietvertrag ohne änderungen einzutreten. Nach 573c bgb beträgt die gesetzliche kündigungsfrist für den mieter grundsätzlich 3 monate.