
Gesetzliche kundigungsfrist wohnung todesfall. Er bewohnte die wohnung alleine. Laut gesetz können die erben diese wohnung mit der gesetzlichen frist kündigen 3 monate zum monatsende. Die frist beginnt sobald der erbe kenntnis vom tod des mieters und davon hat dass ein eintritt in das mietverhältnis oder dessen fortsetzung nicht erfolgt ist. Wenn der erbe nicht in die wohnung einziehen will so kann er das mietverhältnis mit einer frist von drei monaten kündigen.
Die kündigung muss allerdings innerhalb eines monats erfolgen. Bitte beachten sie dass ihnen die vorstehenden ausführungen lediglich einen ersten überblick zum thema mietvertrag bei todesfall bieten sollen und keine juristische beratung ersetzen. Die gesetzliche frist umfasst dabei drei monate wichtig ist in jedem fall dass die kündigung durch die erben oder den vermieter spätestens innerhalb eines monats nachdem die jeweilige seite des mietvertrags bzw. Finanztip zeigt ihnen wie sie ihren mietvertrag fristgerecht kündigen.
Bei der fortsetzung des mietvertrags mit dem oder den überlebenden mietern gelten für den vermieter die regulären im mietvertrag festgelegten kündigungsfristen. Je länger der mieter die wohnung bewohnt desto länger ist die kündigungsfrist für den vermieter. Auch der jeweilige eigentümer der wohnung hat im todesfall seines mieters natürlich ein sonderkündigungsrecht. In diesem fall wird die wohnung nach der gesetzlichen frist von drei monaten an den vermieter übergeben.
Ebenso wie die hinterbliebenen selbst kann er innerhalb eines monats nach bekanntwerden des todesfalles davon gebrauch machen. Dabei gilt die gesetzliche kündigungsfrist die je nach mietdauer zwischen drei und neun monaten liegt. Wie mit einer wohnung zu verfahren ist wenn ein mieter stirbt ist in den 563 bis 564 bürgerliches gesetzbuch bgb festgeschrieben. Der vermieter muss jedoch zuerst aufgefordert werden den schaden zu beseitigen.
Die kündigung des mietvertrags im todesfall erfolgt dann jedoch innerhalb der gesetzlichen frist. Bei einem todesfall gilt eine kündigungsfrist von drei monaten. Die wohnung kann nicht vertragsgemäß genutzt werden etwa weil der vermieter die übergabe verzögert.