
Gesetzliche kundigungsfrist wohnung todesfall. Auch der jeweilige eigentümer der wohnung hat im todesfall seines mieters natürlich ein sonderkündigungsrecht. Ebenso wie die hinterbliebenen selbst kann er innerhalb eines monats nach bekanntwerden des todesfalles davon gebrauch machen. Der vermieter hat ebenfalls ein sonderkündigungsrecht im ersten monat nach kenntnis des todesfalls wenn es schwerwiegende gründe für eine kündigung des mietvertrags gibt. Er bewohnte die wohnung alleine.
Die gesetzliche frist umfasst dabei drei monate wichtig ist in jedem fall dass die kündigung durch die erben oder den vermieter spätestens innerhalb eines monats nachdem die jeweilige seite des mietvertrags bzw. Diese kündigungsfristen gelten für mieter und vermieter. Wenn der erbe nicht in die wohnung einziehen will so kann er das mietverhältnis mit einer frist von drei monaten kündigen. Es gibt erhebliche mängel an der wohnung wie eine kaputte heizung.
In diesem fall wird die wohnung nach der gesetzlichen frist von drei monaten an den vermieter übergeben. Bei der fortsetzung des mietvertrags mit dem oder den überlebenden mietern gelten für den vermieter die regulären im mietvertrag festgelegten kündigungsfristen. Die kündigung des mietvertrags im todesfall erfolgt dann jedoch innerhalb der gesetzlichen frist. Der vermieter muss jedoch zuerst aufgefordert werden den schaden zu beseitigen.
Bitte beachten sie dass ihnen die vorstehenden ausführungen lediglich einen ersten überblick zum thema mietvertrag bei todesfall bieten sollen und keine juristische beratung ersetzen. Die frist beginnt sobald der erbe kenntnis vom tod des mieters und davon hat dass ein eintritt in das mietverhältnis oder dessen fortsetzung nicht erfolgt ist. Laut gesetz können die erben diese wohnung mit der gesetzlichen frist kündigen 3 monate zum monatsende. Finanztip zeigt ihnen wie sie ihren mietvertrag fristgerecht kündigen.
Die vertretung der mieterseite durch die erben vom tod des mieters erfahren hat eingereicht wird um die betreffende wohnung tatsächlich kündigen zu können. Dabei gilt die gesetzliche kündigungsfrist die je nach mietdauer zwischen drei und neun monaten liegt. Die wohnung kann nicht vertragsgemäß genutzt werden etwa weil der vermieter die übergabe verzögert.