Gesetzliche kündigungsfristen arbeitnehmer probezeit. Der nachfolgende ratgeber gibt ihnen eine umfassenden überblick zu den gesetzlichen regelungen gründen und wichtigen urteilen rund um die kündigung in der probezeit. 2 nach ablauf der probezeit kann das arbeitsverhältnis ordentlich unter einhaltung der gesetzlichen kündigungsfristen gekündigt werden. In meinem arbeitsvertrag ist eine 6 monatige probezeit vereinbart innerhalb derer das arbeitsverhältnis mit einer kündigungsfrist von einer woche gekündigt werden kann. Sie haben zwar eine probezeit festgelegt aber dann in der regelung der kündigungsfristen nicht klar ausgeführt dass die längeren kündigungsfristen erst nach ablauf der probezeit gelten sollen.
Unter umständen kann eine klausel die darauf hinweist das gesetzliche bestimmungen in gleicher weise für arbeitgeber und arbeitnehmer gelten bedeuteten dass die gesetzlichen kündigungsfristen die für den arbeitgeber gelten auch in dieser form für den arbeitnehmer gelten. 3die einzelvertragliche vereinbarung längerer als der in den absätzen 1 bis 3 genannten kündigungsfristen bleibt hiervon unberührt. In diesem fall ist die kündigung tatsächlich fristlos möglich allerdings müssen hierfür bestimmte bedingungen erfüllt sein. Kernpunkt der probezeit ist dabei zum einen natürlich die möglichkeit für arbeitgeber und arbeitnehmer einander kennen zu lernen die kompetenzen gegenseitig einschätzen zu lernen und gegebenenfalls die möglichkeit den arbeitsvertrag schneller wieder aufheben zu können als während der normalen anstellung die auf die probezeit folgt möglich wäre.
Das gilt allerdings nicht wenn eine außerordentliche also fristlose kündigung ausgesprochen wird. 2bei der feststellung der zahl der beschäftigten arbeitnehmer sind teilzeitbeschäftigte arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen arbeitszeit von nicht mehr als 20 stunden mit 05 und nicht mehr als 30 stunden mit 075 zu berücksichtigen. Dann gilt die längere kündigungsfrist auch schon während der probezeit bag urteil vom 23. Die gesetzlichen kündigungsfristen im arbeitsrecht sind für arbeitgeber und arbeitnehmer nicht gleich beide müssen eigene kündigungsfristen einhalten.
In der praxis bestehen in der regel die arbeitsverhältnisse nach ablauf der probezeit unbefristet aber nicht zwingend.