Nach beendigung des arbeitsverhältnisses kann der arbeitnehmer von seinem arbeitgeber ein zeugnis über die geleisteten dienste verlangen 630 bgb 109 gewerbeordnung. Das vertrauen in die zeugniswahrheit. höfliche formulierung zahlungserinnerung
Geschäftsbrief Schreiben So Gelingt Höfliche Geschäftskorrespondenz