
Höfliche zahlungserinnerung. Mit einer zahlungsaufforderung sind sie grundsätzlich an keine gesetzliche form gebunden. Nach beendigung des arbeitsverhältnisses kann der arbeitnehmer von seinem arbeitgeber ein zeugnis über die geleisteten dienste verlangen 630 bgb 109 gewerbeordnung. Auch mündlich oder per e mail aussprechen. Also ich bin da nicht der meinung dass es egal ist von wo ich den rabatt abziehe.
Sie können ihre zahlungserinnerung zb. Wenn ich ihn vom bruttobetrag abziehe dann habe ich ja auf die ust.