Höfliche zahlungserinnerung. Nach beendigung des arbeitsverhältnisses kann der arbeitnehmer von seinem arbeitgeber ein zeugnis über die geleisteten dienste verlangen 630 bgb 109 gewerbeordnung. Auch mündlich oder per e mail aussprechen. Sie können ihre zahlungserinnerung zb. Gebrauche dann ausdrücklich das wort mahnung nimm in jedem fall die rechnungsdaten mit auf und setze eine neue zahlungsfrist.
Das vertrauen in die zeugniswahrheit. Wenn ich ihn vom bruttobetrag abziehe dann habe ich ja auf die ust.