
Höfliche zahlungserinnerung. Erst wenn deine zahlungserinnerung keinen erfolg hatte solltest du deutlicher werden. Auch mündlich oder per e mail aussprechen. Das vertrauen in die zeugniswahrheit. Wenn ich ihn vom bruttobetrag abziehe dann habe ich ja auf die ust.
Also ich bin da nicht der meinung dass es egal ist von wo ich den rabatt abziehe. Mit einer zahlungsaufforderung sind sie grundsätzlich an keine gesetzliche form gebunden.