Kündigung an arbeitgeber übergeben. So kann im streitfall unproblematisch der zugang der kündigung nachgewiesen werden. Die fachanwälte für arbeitsrecht der rechtsanwaltskanzlei croset erklären was bei der übergabe von kündigungsschreiben zu beachten ist. Einer verantwortlichen vertretungsperson persönlich zu übergeben. Neben einer ordentlichen kündigung die das arbeitsverhältnis erst nach einer bestimmten frist beendet kann auch eine fristlose kündigung durch den arbeitgeber erfolgen.
Der inhalt sollte klar und eindeutig verfasst sein. Als arbeitgeber sollten sie daher einen mitarbeiter hinzuziehen der später als zeuge die übergabe des schreibens bestätigen kann. Hat er nur gesehen dass sie ein schreiben übergeben ist dies allerdings nicht ausreichend denn in einem verschlossenen briefumschlag kann sich jedes denkbare schreiben befinden. Dementsprechend müsse der arbeitgeber noch den lohn für den monat märz 2008 leisten.
Hat sich der arbeitgeber vor ausspruch der kündigung anwaltlich beraten lassen und hat sich dabei herauskristallisiert was tatsächlich der kündigungsgrund ist bestehen keine grundsätzlichen bedenken den kündigungsgrund in der kündigung zu nennen. Eine kündigung erklären der arbeitgeber muss erfahren dass das bestehende arbeitsverhältnis beendet werden soll. Wird die kündigung durch den arbeitgeber persönlich übergeben geht die kündigung zum zeitpunkt dh. Die vertragsbeziehung ist dann mit sofortiger wirkung beendet.
An dem tag zu an dem die übergabe stattfindet. Die einfachste und sicherste möglichkeit eine kündigung zuzustellen besteht darin diese dem arbeitgeber bzw. Problematischer ist die ermittlung des zugangs wenn die kündigung nicht persönlich übergeben sondern mit der post verschickt oder durch einen boten übergeben wird. Musterstadt datum kündigung sehr geehrter herr chef hiermit kündige ich mein arbeitsverhältnis unter einhaltung der kündigungsfrist auf den nächstmöglichen termin nämlich auf den datum.
Fehlende perspektive im aktuellen unternehmen veränderungen im privaten bereich oder das verlockende angebot eines anderen arbeitgebers die gründe für eine kündigung sind vielfältig.