Kündigung an arbeitgeber übergeben. Dementsprechend müsse der arbeitgeber noch den lohn für den monat märz 2008 leisten. Die fachanwälte für arbeitsrecht der rechtsanwaltskanzlei croset erklären was bei der übergabe von kündigungsschreiben zu beachten ist. Die sicherste möglichkeit besteht darin die kündigung persönlich an den empfänger zu übergeben und sich die aushändigung schriftlich bestätigen zu lassen. Der arbeitgeber hingegen meinte das arbeitsverhältnis habe bereits zum 29022008 geendet.
Hat sich der arbeitgeber vor ausspruch der kündigung anwaltlich beraten lassen und hat sich dabei herauskristallisiert was tatsächlich der kündigungsgrund ist bestehen keine grundsätzlichen bedenken den kündigungsgrund in der kündigung zu nennen. Fehlende perspektive im aktuellen unternehmen veränderungen im privaten bereich oder das verlockende angebot eines anderen arbeitgebers die gründe für eine kündigung sind vielfältig. Als arbeitgeber sollten sie daher einen mitarbeiter hinzuziehen der später als zeuge die übergabe des schreibens bestätigen kann. Die vertragsbeziehung ist dann mit sofortiger wirkung beendet.
An dem tag zu an dem die übergabe stattfindet. Wird die kündigung durch den arbeitgeber persönlich übergeben geht die kündigung zum zeitpunkt dh. So kann im streitfall unproblematisch der zugang der kündigung nachgewiesen werden. Hat er nur gesehen dass sie ein schreiben übergeben ist dies allerdings nicht ausreichend denn in einem verschlossenen briefumschlag kann sich jedes denkbare schreiben befinden.
Eine kündigung erklären der arbeitgeber muss erfahren dass das bestehende arbeitsverhältnis beendet werden soll. Vorlage für das kündigungsschreiben als arbeitnehmer. Problematischer ist die ermittlung des zugangs wenn die kündigung nicht persönlich übergeben sondern mit der post verschickt oder durch einen boten übergeben wird. Neben einer ordentlichen kündigung die das arbeitsverhältnis erst nach einer bestimmten frist beendet kann auch eine fristlose kündigung durch den arbeitgeber erfolgen.
Einer verantwortlichen vertretungsperson persönlich zu übergeben.