
Kündigung arbeitsverhältnis per email gültig. Laut 623 bürgeliches gesetzbuch benötigt es bei einer kündigung im arbeitsrecht eine schriftform eine kdg. Das auf eine kündigung per email besteht auch wenn dies in den agbs des anbieters ausgeschlossen wird. Diese sind wie oben bereits festgestellt unwirksam. Dies bedeutet das eine kündigung auch per e mail und fax möglich ist.
Wichtig ist außerdem dass die kündigung nicht nur in schriftform erstellt sondern dem kündigenden auch im original zugeht. Ob fax sms oder e mail für solche fälle ausreichen hängt häufig von details ab. Deshalb kann eine kündigung per telefax computerfax email oder mündlich keine schriftliche kündigung im sinne von 623 bgb sein. Per email ist daher nicht rechtskräftig.
Urteil in deutschland 2011 befasste sich das oberlandesgericht olg münchen mit der frage ob eine kündigung per email wirksam ist. Dies heißt aber nicht automatisch dass der arbeitgeber weiter den arbeitslohn an den arbeitnehmer zahlen muss der ja meistens nach der kündigung gar nicht mehr beim arbeitgeber arbeitet. Viele erklärungen im arbeitsrecht sind nur in schriftlicher form rechtswirksam. In 623 bgb ist ausdrücklich ausgeführt dass die kündigung in elektronischer form ausgeschlossen ist.
Auch werden kündigungen immer wieder per email oder sms ausgesprochen und das trotz des klaren wortlautes in 623 bgb. Oktober 2016 abgeschlossene verträge mit mobilfunkanbietern stromversorgern und vielen anderen unternehmen können sie nun unter anderem per e mail kündigen auf briefen mit unterschrift dürfen die anbieter nicht mehr bestehen. Denn bestehende agbs mit einer solchen regelung sind seit dem 1oktober unwirksam geworden. Rechtlich stellt sich hier die frage ob die e mail der gesetzlichen schriftform genügen kann.
Worauf sie bei e mail und co. Das wichtigste in kürze. Auch kündigungen diese sind wie oben bereits festgestellt unwirksam. Die kündigung per e mail beendet das arbeitsverhältnis nicht da hier die gesetzlich zwingend vorgeschriebene schriftform nicht eingehalten wird.