Kündigung arbeitsverhältnis per email gültig. Laut 623 bürgeliches gesetzbuch benötigt es bei einer kündigung im arbeitsrecht eine schriftform eine kdg. Diese sind wie oben bereits festgestellt unwirksam. Auch kündigungen diese sind wie oben bereits festgestellt unwirksam. Deshalb kann eine kündigung per telefax computerfax email oder mündlich keine schriftliche kündigung im sinne von 623 bgb sein.
Die kündigung per e mail beendet das arbeitsverhältnis nicht da hier die gesetzlich zwingend vorgeschriebene schriftform nicht eingehalten wird. Viele erklärungen im arbeitsrecht sind nur in schriftlicher form rechtswirksam. Wichtig ist außerdem dass die kündigung nicht nur in schriftform erstellt sondern dem kündigenden auch im original zugeht. Das auf eine kündigung per email besteht auch wenn dies in den agbs des anbieters ausgeschlossen wird.
Rechtlich stellt sich hier die frage ob die e mail der gesetzlichen schriftform genügen kann. So zum beispiel bei telefon handy strom und dsl verträgen. Schriftlich ist eine kündigung nur dann wenn der kündigungsberechtigte eigenhändig seine unterschrift unter den kündigungstext geschrieben hat. In 623 bgb ist ausdrücklich ausgeführt dass die kündigung in elektronischer form ausgeschlossen ist.
Denn bestehende agbs mit einer solchen regelung sind seit dem 1oktober unwirksam geworden. Worauf sie bei e mail und co. Ob fax sms oder e mail für solche fälle ausreichen hängt häufig von details ab. Daher genügt eine textnachricht via whatsapp ebenso wenig wie eine kündigung per e mail oder ein e postbrief der schriftform.
Wie sieht es allerdings aus wenn ich die kündigung im anhang original unterschrieben und eingescannt einer email mitschicke als pdf datei. Dies bedeutet das eine kündigung auch per e mail und fax möglich ist. Urteil in deutschland 2011 befasste sich das oberlandesgericht olg münchen mit der frage ob eine kündigung per email wirksam ist. Auch werden kündigungen immer wieder per email oder sms ausgesprochen und das trotz des klaren wortlautes in 623 bgb.