Kündigung arbeitsverhältnis per email gültig. Viele erklärungen im arbeitsrecht sind nur in schriftlicher form rechtswirksam. Auch werden kündigungen immer wieder per email oder sms ausgesprochen und das trotz des klaren wortlautes in 623 bgb. Per email ist daher nicht rechtskräftig. Denn bestehende agbs mit einer solchen regelung sind seit dem 1oktober unwirksam geworden.
Oktober 2016 abgeschlossene verträge mit mobilfunkanbietern stromversorgern und vielen anderen unternehmen können sie nun unter anderem per e mail kündigen auf briefen mit unterschrift dürfen die anbieter nicht mehr bestehen. Das wichtigste in kürze. So zum beispiel bei telefon handy strom und dsl verträgen. Wichtig ist außerdem dass die kündigung nicht nur in schriftform erstellt sondern dem kündigenden auch im original zugeht.
Das auf eine kündigung per email besteht auch wenn dies in den agbs des anbieters ausgeschlossen wird. Dies heißt aber nicht automatisch dass der arbeitgeber weiter den arbeitslohn an den arbeitnehmer zahlen muss der ja meistens nach der kündigung gar nicht mehr beim arbeitgeber arbeitet. Ob fax sms oder e mail für solche fälle ausreichen hängt häufig von details ab. Die kündigung per e mail beendet das arbeitsverhältnis nicht da hier die gesetzlich zwingend vorgeschriebene schriftform nicht eingehalten wird.
Auch kündigungen diese sind wie oben bereits festgestellt unwirksam. Rechtlich stellt sich hier die frage ob die e mail der gesetzlichen schriftform genügen kann. In 623 bgb ist ausdrücklich ausgeführt dass die kündigung in elektronischer form ausgeschlossen ist. Worauf sie bei e mail und co.
Daher genügt eine textnachricht via whatsapp ebenso wenig wie eine kündigung per e mail oder ein e postbrief der schriftform. Deshalb kann eine kündigung per telefax computerfax email oder mündlich keine schriftliche kündigung im sinne von 623 bgb sein. Urteil in deutschland 2011 befasste sich das oberlandesgericht olg münchen mit der frage ob eine kündigung per email wirksam ist. Wie sieht es allerdings aus wenn ich die kündigung im anhang original unterschrieben und eingescannt einer email mitschicke als pdf datei.