Kündigung arbeitsverhältnis per email gültig. Deshalb kann eine kündigung per telefax computerfax email oder mündlich keine schriftliche kündigung im sinne von 623 bgb sein. Das auf eine kündigung per email besteht auch wenn dies in den agbs des anbieters ausgeschlossen wird. Diese sind wie oben bereits festgestellt unwirksam. Rechtlich stellt sich hier die frage ob die e mail der gesetzlichen schriftform genügen kann.
Worauf sie bei e mail und co. Wie sieht es allerdings aus wenn ich die kündigung im anhang original unterschrieben und eingescannt einer email mitschicke als pdf datei. Das wichtigste in kürze. Die kündigung per e mail beendet das arbeitsverhältnis nicht da hier die gesetzlich zwingend vorgeschriebene schriftform nicht eingehalten wird.
Laut 623 bürgeliches gesetzbuch benötigt es bei einer kündigung im arbeitsrecht eine schriftform eine kdg. Viele erklärungen im arbeitsrecht sind nur in schriftlicher form rechtswirksam. Dies bedeutet das eine kündigung auch per e mail und fax möglich ist. Denn bestehende agbs mit einer solchen regelung sind seit dem 1oktober unwirksam geworden.
So zum beispiel bei telefon handy strom und dsl verträgen. Auch werden kündigungen immer wieder per email oder sms ausgesprochen und das trotz des klaren wortlautes in 623 bgb. In 623 bgb ist ausdrücklich ausgeführt dass die kündigung in elektronischer form ausgeschlossen ist. Schriftlich ist eine kündigung nur dann wenn der kündigungsberechtigte eigenhändig seine unterschrift unter den kündigungstext geschrieben hat.
Auch kündigungen diese sind wie oben bereits festgestellt unwirksam. Per email ist daher nicht rechtskräftig. Oktober 2016 abgeschlossene verträge mit mobilfunkanbietern stromversorgern und vielen anderen unternehmen können sie nun unter anderem per e mail kündigen auf briefen mit unterschrift dürfen die anbieter nicht mehr bestehen. Ob fax sms oder e mail für solche fälle ausreichen hängt häufig von details ab.